Speise der Seele

Februar 27, 2009

Das Fasten ist die Speise der Seele. Wie die körperliche Speise stärkt, so macht das Fasten die Seele kräftiger und verschafft ihr beweglichere Flügel, hebt sie empor und lässt sie über himmlische Dinge nachdenken, indem es sie über Lüste und die Freuden des gegenwärtigen Lebens erhaben macht.

(Johannes Chrysostomus)

Misereor Fastenaktion 2009

Februar 25, 2009

Gottes Schöpfung bewahren – damit alle leben können

Gott schuf die Welt:
Licht und Dunkelheit,
Himmel und Erde,
Pflanzen und Tiere.

Gott schuf den Baobab-Baum:
seine Früchte und Blätter zur Nahrung,
seine Samen zur Heilung,
seine Rinde für schützende Dächer.

Gott schuf uns Menschen:
mit Ohren, um seine Stimme zu hören,
einem Herzen, um seine Schöpfung zu lieben,
Händen, um seine guten Gaben zu teilen.

Gott schenkte uns sein Werk
als Zeichen seiner Liebe:
„Habt Teil an meiner Schöpfung.“
Und gab uns die Freiheit der Entscheidung.

Wollen wir alles für uns allein?
Vergessen wir über dem Heute das Morgen?
Wollen wir die Schöpfung beherrschen?
Zerstören wir, was da wächst und lebt?

Oder erkennen wir im Sprössling schon den Baum?
Teilen wir die Früchte der Schöpfung?
Sehen wir im Nächsten Gottes Ebenbild?
Lieben wir ihn in seinem Werk?

Sind wir
wahrhaft
die Seinen?

(Gedicht von Eva-Maria Rüdiger, auf der Rückseite des Kampagnenplakats)

Weiterführende Artikel zur Aktion finden Sie hier und dort.

(Josef Bordat)

Habemus Weihbischof!

Februar 19, 2009

Endlich. Im Erzbistum Berlin gibt es einen Nachfolger für Wolfgang Weider, der das Amt des Weihbischofs seit 1982 inne hatte: Domkapitular Matthias Heinrich ist gestern zum neuen Weihbischof von Berlin ernannt worden. Berlins Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky gab die Entscheidung des Papstes, auf die das Bistum sehr lange hatte warten müssen, während der Mittags-Meditation in der St. Hedwigs-Kathedrale bekannt. Die Bischofsweihe findet am 19. April, am vierten Jahrestag des Pontifikats Benedikts statt.

Matthias Heinrich ist ein echter Berliner. Am 26.06.1954 wurde er in der Hauptstadt geboren und war nach der Priesterweihe am 20.06.1981 Kaplan in St. Bonifatius (Berlin-Kreuzberg). Es folgten mehrere Stationen innerhalb der Diözese (ab 1984: Jugendpfarrer, Diözesandirektor Päpstlichen Werks für geistliche Berufe, Domvikar; ab 1985 Regens des Priesterseminars), ehe er im Jahr des Mauerfalls ein Lizentiats- und Promotionsstudium an der Universität Gregoriana in Rom begann. 1998 folgte die Ernennung zum Ordinariatsrat und die Promotion zum Dr. iur. can., zum Doktor des kanonischen Rechts (Kirchenrechts). Heinrich war danach als Diözesanrichter in Berlin tätig, ehe er 2000 ins Dezernat Personal im Erzbischöflichen Ordinariat eintrat und zunächst als stellvertretender Leiter fungierte, ab 2003 dann als Dezernatsleiter. Im gleichen Jahr erfolgte die Ernennung zum Bischofsvikar für das Personal im pastoralen Dienst und 2004 die Ernennung zum Domkapitular an der St. Hedwigs-Kathedrale.

Heinrich zeigte sich dankbar über seine Ernennung. Er sei sich bewusst, dass mit der Amtsübertragung großes Vertrauen in ihn gesetzt werde. Ich wünsche ihm eine lange und erfolgreiche Amtszeit und allzeit Gottes reichen Segen! An dieser Stelle sei aber auch dem bisherigen Würdenträger, Wolfgang Weider, herzlich für sein Engagement gedankt. Sogar nach seiner Emeritierung, über sein 76. Lebensjahr hinaus, wirkte er im Bistum zur Unterstützung des Kardinals. An seine warmherzige, ruhige und bodenständige Amtsführung werden sicherlich alle, die ihn kennen, gerne zurückdenken.

(Josef Bordat)

Pius, Petrus und der Papst

Februar 18, 2009

Manuskript für einen Vortrag in der Katholischen Pfarrgemeinde St. Norbert am 24.02.2009

1. Die Priesterbruderschaft Sankt Pius X

Die Priesterbruderschaft Sankt Pius X (lat. Fraternitas Sacerdotalis Sancti Pii X, FSSPX) ist eine von der Kirche nicht anerkannte Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Sie gilt als eine der bedeutenderen Abspaltungen der katholischen Kirche. Heute zählt sie auf der ganzen Welt 600.000 Mitglieder, darunter 500 Priester, und führt insgesamt sechs Priesterseminare und 80 Schulen. Die Bruderschaft finanziert sich vor allem durch Spenden.

Die Piusbruderschaft wurde 1970 von dem konservativen Erzbischof Marcel Lefebvre gegründet. Seit 1974 befindet sie sich in einem offenen Konflikt mit dem Vatikan, weil es die Piusbruderschaft ablehnt, zentrale Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils anzuerkennen und umzusetzen, etwa zum Kirchenverständnis, zur Gottesdienstordnung, zum Verhältnis von Kirche und Staat sowie zum Verhältnis der Kirche zu anderen Religionen. Kurz gesagt: Sie verweigert sich der Anpassung an die moderne Welt. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 stellte Lefebvre die These auf, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische Tendenzen habe. Rom reagierte darauf mit der Durchsetzung des Missale Romanum von 1970.

Papst Paul VI. suspendierte1976 Lefebvre wegen unerlaubter Priesterweihen von seinen Ämtern. Dieser leistete keinen Gehorsam, obwohl ihn der Papst im September des gleichen Jahres in Privataudienz empfing. Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst definitiv fest, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm neu eingeführten, absolut falschen Traditionsbegriffs im Irrtum befinde. Durch vier gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr 1988 zog sich Lefebvre gemäß einer Erklärung der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 als Tatstrafe die Exkommunikation zu (excommunicatio ipse facto). Papst Johannes Paul II. hat am 2. Juli im Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei die Bischofsweihen als schismatischen Akt verurteilt und die Exkommunikation Lefebvres und der vier Bischöfe offiziell festgestellt.

In dem Dekret der Bischofskongregation und Kardinal Gantin vom 1. Juli 1988, veröffentlicht am 3. Juli im Osservatore Romano, heißt es: „Msgr. Marcel Lefebvre, ermeritierter Erzbischof von Tulle, hat – trotz des ausdrücklichen Monitums vom 17. Juni und der wiederholten Bitten, er möge von seinem Vorhaben absehen – durch die Bischofsweihen von vier Priestern ohne päpstlichen Auftrag und gegen den Willen des Papstes einen Akt schismatischer Natur gesetzt und sich damit die von can. 1364 par. 1 und can. 1382 des Codex des kanonischen Rechtes vorgesehene Strafe zugezogen. Ich erkläre mit allen rechtlichen Folgen, dass sowohl der obengenannte Msgr. Marcel Lefebvre als auch Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta ipso facto sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen haben. Weiter erkläre ich, dass Msgr. Antonio de Castro Mayer, emeritierter Bischof von Campos, indem er direkt an der Liturgiefeier als Konzelebrant teilnahm und öffentlich dem schismatischen Akt zustimmte, sich die von can. 1364 par. 1 vorgesehene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat. Die Priester und Gläubigen werden ermahnt, dem Schisma von Msgr. Lefebvre nicht zuzustimmen, weil sie sich ipso facto die schwere Strafe der Exkommunikation zuziehen würden.“ (gegeben von der Kongregation für die Bischöfe, am 1. Juli 1988, gez. Kardinal Bernardin Gantin Präfekt der Kongregation für die Bischöfe).

Der Nachfolger Johannes Pauls II., Benedikt XVI., nähert sich den Lefebvianern hingegen wieder an, zunächst liturgisch, indem er im Juli 2007 verkündete, die Tridentinische Messe (der „alte Ritus“, bei dem der Priester mit dem Rücken zur Gemeinde die Messe lateinisch „liest“) sei als außerordentliche Gottesdienstform wieder zugelassen. Das betraf – soviel Redlichkeit muss sein – nicht nur die Pius-Brüder, sondern auch eine ganze Reihe traditionalistischer Gruppierungen innerhalb der Kirche (auch die Petrus-Brüder, zu denen ich unten noch komme), die seither den „alten Ritus“ feiern, teilweise auch als reguläre Form. Nun erfolgte der zweite Schritt, der ausschließlich die Pius-Bruderschaft betrifft: die Rücknahme der Exkommunikation der vier Bischöfe. Was davon zu halten ist, soll unten noch angesprochen werden.

Derzeitiger Generaloberer der Piusbruderschaft ist Bernard Fellay, Oberer des deutschen Distrikts ist Franz Schmidberger. Er war einer der Gründungsväter der Piusbruderschaft und lange Jahre die rechte Hand von Lefebvre. Von 1983 bis 1994 stand der gelernte Mathematiker an der Spitze der weltweiten Bruderschaft und leitete sie als Generaloberer von der Schweiz aus. Ihm verdankt die Priesterbruderschaft ihre große Verbreitung.

2. Die Priesterbruderschaft Sankt Petrus

Die Priesterbruderschaft Sankt Petrus (lat. Fraternitas Sacerdotalis Sancti Petri, FSSP) ist eine klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens päpstlichen Rechtes. Sie wurde am 18. Juli 1988 gegründet, als Reaktion auf die vom Heiligen Stuhl nicht approbierten Bischofsweihen von Lefebvre. Die Konstitutionen des Zweiten Vatikanischen Konzils werden vorbehaltlos akzeptiert. Die Anerkennung der Petrusbruderschaft durch Papst Johannes Paul II. erfolgte am 18. Oktober 1988. Durch die Wahl des Namens drückt die Gesellschaft ihre besondere Verbundenheit mit dem Papst aus.

Gründungsmitglieder waren Priester der von Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. Erster Generaloberer war Josef Bisig (1988-2000). Nach eigenen Angaben hat die Petrusbruderschaft 300 Mitglieder, davon 180 Priester, 13 Diakone und 107 Seminaristen in 85 Diözesen. Das Durchschnittsalter lag im März 2006 bei 33 Jahren. Generaloberer ist derzeit John Berg, deutschsprachiger Distriktsoberer ist Axel Maußen.

Die Priester der Petrusbruderschaft werden seit Gründung der Bruderschaft in Wigratzbad (Deutschland) sowie seit 1994 in Denton/Nebraska (USA) ausgebildet, in Freiburg (Schweiz) befindet sich das Generalat. Der Petrusbruderschaft gehören keine Bischöfe an, die Priesterweihen werden durch der Bruderschaft nahestehende Bischöfe durchgeführt.

Die Petrusbruderschaft ist hauptsächlich in Europa, aber auch in Australien, Benin, Kanada, Kolumbien, Nigeria und in den USA tätig. In Deutschland ist sie außer in Wigratzbad auch in Augsburg, Bad Wörishofen, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Neckarsulm, Köln, Recklinghausen, Stuttgart, Rosenheim und Türkheim tätig. In Österreich bestehen vier Niederlassungen (Wien, Innsbruck, Linz und Salzburg), ebenso in der Schweiz (Rotkreuz, St. Pelagiberg, Thalwil und Zürich).

Ähnlich der Priesterbruderschaft St. Pius X. vertritt die von Rom anerkannte Priesterbruderschaft St. Petrus einen konservativen Standpunkt. Sie will sich damit in besonderer Weise jener Gläubigen annehmen, die ihre geistliche Heimat in der überlieferten Liturgie (Tridentinische Messe) gefunden haben, weil sie darin den adäquaten Ausdruck ihres Glaubens sehen. Die Feier der Liturgie der hl. Messe (Missale), des Stundengebetes (Brevier) und der Sakramentenspendung (Pontificale und Rituale) im außerordentlichen römischen Ritus wird als ein wichtiges Mittel der Neuevangelisierung angesehen, ein Thema, das die Petrusbruderschaft ins Zentrum ihrer Spiritualität stellt: „Die Weitergabe des Glaubens ist unserer Überzeugung nach ein außerordentlich bedeutsames Gebot der Stunde. Dazu dienen unsere Katechesen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Glaubensvorträge und Exerzitien, zu denen wir regelmäßig einladen. Darüber hinaus führen wir Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiten durch. Etliche Mitbrüder sind in der Krankenhausseelsorge aktiv. Die geistliche Betreuung alter und kranker Menschen, aber auch die Beichtseelsorge, nehmen in unserer Pastoral einen wichtigen Platz ein. Ziel ist es, möglichst viele Gläubige wieder zu einem lebendigen Glaubensvollzug und zum regelmäßigen Empfang der Sakramente zu führen. Die Liebe zu Jesus Christus lässt sich nicht trennen von der Liebe zur Kirche, dessen Haupt Er ist.“ (Website der Priesterbruderschaft St. Petrus) Im Jahr 2000 kam es zu einem Richtungsstreit um die Liturgie, mit dem Ergebnis, dass bestimmt wurde, keinem Mitglied der Petrusbruderschaft dürfe untersagt werden, die Messe in der postkonziliaren (der „neuen“) Form zu zelebrieren.

Das Dekret zur Aufhebung der Exkommunikation über die vier Bischöfe vom 24. Januar 2009 wird begrüßt: „Die Priesterbruderschaft St. Petrus möchte ihre Freude über diesen neuen wichtigen Schritt in Richtung Einheit ausdrücken“ und „bringt ihre große Dankbarkeit gegenüber dem Hl. Vater zum Ausdruck“. Man schließe sich dem Wunsch des Hl. Stuhles an, „dass diesem Schritt nun eine umgehende Verwirklichung der vollen Gemeinschaft mit der Kirche seitens der ganzen Bruderschaft St. Pius X. folge, auf dass die wahre Treue und Anerkennung des Lehramtes und der Autorität des Papstes mit dem Beweis der sichtbaren Einheit bezeugt werde“ (aus dem Dekret der Bischofskongregation vom 21. Januar 2009). Sie erkennt „in dieser großzügigen Geste einen Aufruf zur Einheit aller Katholiken, gegenüber allen Widersprüchen unserer Zeit das Königtum Jesu Christi in der Welt auszubreiten“. (offizielle Presseerklärung der Priesterbruderschaft St. Petrus).

3. Kommentar

Die Piusbruderschaft ist eine erzkonservative Gemeinschaft, die sich selbst ins Abseits gestellt hat, weil sie die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils zum Kirchenverständnis, zur Gottesdienstordnung und zum Verhältnis von Kirche und Staat nicht akzeptiert. Die Priesterbruderschaft St. Petrus hingegen ist als Abspaltung von der schismatischen Piusbruderschaft stets auf der Linie Roms geblieben. Ihr ebenfalls konservativer Ansatz mag nicht jedem gefallen, doch scheint er durchaus, auch und gerade in der jüngeren Generation, Früchte zu tragen.

Noch ein Wort zu den Vorgängen um einen der vier Bischöfe, den Briten Richard Williamson. Hier war oft zu lesen: „Papst rehabilitiert Holocaustleugner!“, damit auch kirchenfernen Menschen klar wird: Es ist was faul im Staate Vatikan.

Doch das ist gleich doppelt falsch. Zunächst geht es nur um die Rücknahme einer Exkommunikation, die Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in das Bischofsamt ist. Von Rehabilitierung kann also nicht die Rede sein. Und dann ist die Rücknahme einer Exkommunikation (wie schon die Exkommunikation selber) ein Akt, dem theologische und ekklesiologische, nicht politische Überlegungen vorausgehen. So unsensibel es von einem deutschen Papst ist, in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Shoa-Gedenktag einen solchen Menschen in den Schoß der Kirche zurückzuholen, so peinlich zudem die Tatsache ist, dass im Vatikan die schlechte Presse des Rehabilitationskandidaten offenbar unbekannt war, so sehr muss wohl auf diesen Sachverhalt hingewiesen werden.

Niemand wird aus der Kirche ausgeschlossen, weil er etwas Bestimmtes getan oder gesagt hat, und wieder aufgenommen, wenn er verspricht, sich künftig wohl zu verhalten. Für Fehlverhalten spendet die Kirche das Sakrament der Buße und Versöhnung. In der Beichte wird Vergebung möglich. Damit wären wir aber im vorliegenden Fall auch schon beim Problem: Vergebung setzt Reue voraus. Die Pius-Brüder zeigen aber in den Punkten, die sie von der postkonziliaren Kirche trennen, keine Reue, im Gegenteil: Je mehr der Papst auf sie zugeht, desto mehr Forderungen erheben jene, die sich durch den konservativen Kurs Benedikts (etwa auch in Fragen des Kirchenbegriffs) bestätigt sehen. Es gibt vor der Holocaust-Keule eine Reihe theologischer Gründe, die Pius-Brüder bis auf weiteres (das müsste von ihnen kommen) da zu lassen, wo sie sind: draußen.

So ist denn auch der zweite Gedenktag, in dessen Licht die Entscheidung steht, der 50. Jahrestag der Einberufung des Konzils, denkbar ungünstig gewählt für einen solch symbolträchtigen Akt pontifikaler Gnade. Si tacuisses!

Oder vielleicht doch nicht? Ich bin ein Mensch, der nicht an solche „unglücklichen Koinzidenzen“ (Kardinal Kasper), also: Zufälle, glaubt. Ich glaube vielmehr, hier überspannt der Papst mit seinem gut gemeinten Einheitswillen den Bogen. Ich gehe nicht so weit zu sagen, dass hier jemand versucht, die Kirche hinter das Konzil zurückzuführen, als späte Retourkutsche gegen die Küng-Fraktion. Das wäre töricht, egoistisch und der Sache nach unmöglich. Da Benedikt klug, demütig und realistisch ist, bemüht er sich rasch und – wie ich finde – überzeugend um Klärung und Wiederaufnahme des jüdisch-katholischen Dialogs. Und Forderungen nach Rücknahme der Exkommunikation Williamsons wegen der „Holocaustleugnung“ gehen am Wesen der Exkommunikation vorbei.

Deswegen schließe ich mich diesen voreiligen untheologischen Forderungen nicht an, erhebe aber eine andere: Benedikt möge sich ausnahmsweise mal den ausgeschlossenen Schäfchen auf der anderen Seite des Sees zuwenden, den Befreiungstheologen. Wenn er darüber hinaus wirklich die Einheit der Christen befördern will – ich kenne da ein paar Baustellen des konfessionellen Krachs, auf denen ein guter Polier fehlt, der die Richtung vorgibt. Doch wenn der Nachfolger des Petrus auch künftig immer nur auf einer Seite fischt, falle ich zwar nicht vom Glauben ab, doch mein positives Bild des Hochtheologen und Würdenträgers Ratzinger verlöre an Glanz.

(Josef Bordat)

Pro Reli

Februar 17, 2009

Vortrag in der Italienischen Mission am 14. Februar 2009

I. GESCHICHTE

1. Der Berliner Senat hat 2006 den Ethikunterricht gegen den Willen vieler Eltern und der beiden großen christlichen Kirchen als Pflichtfach für alle Schüler der 7. bis 10. Klasse eingeführt.

Man muss berücksichtigen, dass in Berlin über 1 Millionen Christen in den beiden Großkirchen registriert sind, also etwa 30 Prozent der Bevölkerung. Das ist nicht die Mehrheit. Zu berücksichtigen gilt aber auch der wachsende Anteil der Muslime, der bald um die 10 Prozent beträgt. Und schließlich muss man sehen, dass sich in allen seriösen Umfragen die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner gegen Ethik als Pflichtfach und für die Wahlfreiheit ausgesprochen haben: 60% (Emnid, Mai 2005), 55% (Forsa, Januar 2008) und ganz frisch (Forsa, Januar 2009) 56% (gegen Ethik als Pflichtfach) bzw. 54% (für Reli/Ethik als Wahlpflichtbereich).

Das sind deutliche Signale, die der Senat aber nicht hören wollte und immer noch nicht hören will.

Nun gut. Der Religionsunterricht kann seither nur zusätzlich freiwillig und ohne Benotung auf dem Zeugnis besucht werden. Dabei beruft sich der Senat des Bundeslandes Berlin rechtlich auf den Artikel 141 GG, nach dem „Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 [..] keine Anwendung in einem Lande [findet], in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand“, was in Berlin (und Bremen) der Fall war. In Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 ist für die Länder, die keine Spezialklausel aufweisen können (also alle anderen), geregelt, dass „Religionsunterricht [..] in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach [ist].“ Anders ausgedrückt: In weiten Teilen der Bundesrepublik ist es selbstverständlich, dass Religion ordentliches Lehrfach ist, nur in den Stadtstaaten Berlin und Bremen nicht. Die haben zusammen nur etwa 5 Prozent der Bevölkerung. Aber: Berlin ist Hauptstadt und ist damit in einer besonderen Rolle, hat vielfach eine Vorreiterposition. Was heute in Berlin gilt, das könnte morgen in ganz Deutschland gelten. Auch deshalb ist der Kampf um den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach so ungeheuer wichtig.

2. Die Kampf um den Religionsunterricht begann vor zwei Jahren am Mittagstisch der sechsköpfigen Berliner Familie Lehmann.

Die Kinder des damaligen CDU-Vorsitzenden von Charlottenburg, Dr. Christoph Lehmann, regten an, eine Kampagne für einen Volksentscheid ins Leben zu rufen, um das umstrittene Gesetz zu kippen. Papa Lehmann hatte ja einige Erfahrung mit politischen Kampagnen und rief die Initiative „Pro Reli e.V.“ ins Leben. Die Initiative „Pro-Reli“ wollte und will immer noch durchsetzen, dass Schüler frei wählen dürfen, ob sie Religions- oder Ethikunterricht besuchen wollen.

Dazu wurde ein zweistufiges Volksbegehren durchgeführt.

34.472 gültige Unterschriften wurden 2007 in der ersten Stufe des Volksbegehrens für ein Wahlpflichtfach Ethik/Religion an Berliner Schulen gesammelt. Das sind über 14.000 Unterschriften mehr als für die erste Stufe des Volksbegehrens erforderlich waren. Das Abgeordnetenhaus hatte vier Monate Zeit, über das Wahlpflichtfach Religionsunterricht abzustimmen. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte gegen das Volksbegehren, sodass die Mitglieder und Unterstützer von „Pro Reli“ in einer zweiten Stufe von 7 Prozent der Wahlberechtigten Unterschriften sammeln mussten (rund 170.000). Wie Sie sicherlich wissen, ist auch diese zweite Stufe erfolgreich erklommen worden.

Am Mittwoch, dem 4. Februar 2009, hat der Landesabstimmungsleiter das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens festgestellt. Danach waren am letzten Tag der Eintragungsfrist, am 21. Januar 2009, 2.441.496 Personen stimmberechtigt. Für ein Zustandekommen mussten sieben Prozent der Stimmberechtigten, also 170.905 Personen dem Volksbegehren zustimmen. Ingesamt liegen 265.823 gültige Zustimmungserklärungen vor – das sind etwa 11 Prozent und fast 100.000 Unterschriften mehr als nötig. Insgesamt haben die Bezirkswahlämter 308.787 Unterschriften geprüft.

Das hat mich ein bisschen gewundert, weil „Pro Reli“ von etwa 307.000 Unterschriften sprach; es sind also noch rund 2.000 mehr – umso besser! Was mich auch gewundert hat: Die relativ hohe Zahl an ungültigen Stimmen, immerhin 42.964 (ca. 14 Prozent). Doch ist diese wohl v. a. auf Doppelunterschriften zurückzuführen, geleistet von Menschen, die schon im Herbst unterschrieben, das zwischenzeitlich aber vergessen hatten und nun noch mal „auf Nummer sicher“ gehen wollten und erneut unterschrieben haben. Hinzu kommen fehlende Unterschriftsberechtigungen, fehlende Daten und/oder unleserliche Angaben. Leider musste ich das auch bei den Unterschriften feststellen, die hier in der Gemeinde geleistet wurden. Aber es hat ja gereicht. Die meisten Unterstützer gab es, wie zu erwarten war, im Südwesten (Steglitz-Zehlendorf: 45.554, Tempelhof-Schöneberg: 38.186), die wenigsten im Osten (Lichtenberg: 7.009, Marzahn-Hellersdorf: 6.797).

3. Ein subjektiver Rückblick, also: Was war gut, was war schlecht?

Schlecht war, dass zu Beginn der Kampagne das Büro des Vereins nicht besetzt war und das Material nur sehr schleppend ausgegeben wurde. Auch der Wahlkampf setzte relativ spät ein. Was auch eher negativ ist, das ist die Tatsache, dass die islamische Föderation nicht für „Pro Reli“ gewonnen werden konnte und besonders schlimm fand ich, dass sich viele christliche Gemeinden, besonders der evangelischen Kirche, explizit nicht an den Aktionen beteiligt haben und sogar eine Gegeninitiative („Christen pro Ethik“) gegründet haben. Das fand ich sehr enttäuschend. Gut fand ich, dass sich die beiden Bischöfe, Sterzinsky und Huber (erster trotz Krankheit), unermüdlich eingesetzt haben: mit der Briefaktion, mit der viele Menschen erreicht wurden, und durch den persönlichen Einsatz beim Sammeln. Gelungen war auch die Weihnachtskartenaktion, das Engagement von Prominenten wie Günther Jauch und Arne Friedrich und nicht zuletzt der Einsatz von vielen gläubigen Christen in den Gemeinden. Wir waren z. B. mit unseren Firmlingen von St. Norbert einen Abend unterwegs und haben über 80 Unterschriften gesammelt.

4. Wie geht es jetzt weiter?

Es kommt nun in einer dritten Stufe zum Volksentscheid. Dessen Ausgang ist verbindlich, d. h., dort wird schon über das Gesetz selber abgestimmt. Um den eigenen Gesetzentwurf durchzubringen, braucht die Initiative „Pro Reli“ ca. 600.000 Ja-Stimmen, was 25% der Berliner Wahlbevölkerung entspricht.

15 Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt muss der Senat den Termin für den Volksentscheid festlegen. Sowohl der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) als auch der Vorsitzende der SPD und ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus, Michael Müller, haben sich für einen frühen Termin Ende April ausgesprochen, genannt wurde der 26. April. Die Initiative „Pro Reli“, die Kirchen und die Oppositionsparteien CDU, FDP und Grüne fordern jedoch, dass der Volksentscheid gemeinsam mit der Wahl zum Europaparlament (7. Juni) stattfinden solle, unter anderem, um Kosten zu sparen. Die Entscheidung über den Termin fällt spätestens am 19. Februar, also am Donnerstag.

II. INHALT

Ich möchte jetzt noch einige Gründe nennen, warum ich es wichtig finde, dass es wieder einen Religionsunterricht als Wahlpflichtfach gibt, warum ich also hoffe, dass sich der Wähler, wann auch immer, für den Gesetzentwurf der Initiative „Pro Reli“ entscheidet.

1. Häufig wird behauptet, „Pro Reli“ stünde nicht für Wahlfreiheit, sondern für den Zwang zur Wahl.

1.) Zunächst ist es ja so: Die Initiative „Pro Reli“ setzt sich für Wahlfreiheit, also auch für den Ethik-Unterricht ein, der übrigens nach den Vorstellungen von „Pro Reli“ auf die Primarstufe erweitert werden soll, so dass sich niemand mehr von der Wertevermittlung – aus welcher Richtung sie auch kommen mag – befreien lassen kann, wie das jetzt in der Grundschule der Fall ist, wo Eltern, die für ihre Kinder weder eine dezidiert religiöse („Reli“), noch eine humanistisch-säkulare Wertevermittlung („Lebenskunde“) wünschen, ihre Kinder von der Wertevermittlung befreien lassen können. Das würde dann nicht mehr gehen, denn dafür gäbe es dann den Wahlpflichtbereich Reli/Ethik. Das kann man, wenn man bösartig ist, als „Zwang“ begreifen.

2.) Nur: Freiheit als Wahlzwang anzusehen, ist – philosophisch wie praktisch – nicht die schlechteste Definition eines Begriffs, auf den es nie eine einheitliche Sicht geben wird. Denn auch der, der sich nicht entscheidet, entscheidet sich ja, eben für das Nicht-entscheiden.

3.) Zudem ist es allemal besser, wenn Religions- und Ethiklehrer nach Wahlentscheidung der Schüler bzw. deren Eltern tätig werden und dann denen Religion bzw. Ethik unterrichten, die das auch wirklich wollen, als wenn der Staat, auch und gerade gegen den erklärten Willen von Schülern und Eltern, vorschreibt, welcher wertevermittelnde Unterricht stattfindet! Also: Besser „Wahlzwang“ als gar keine Wahl!

2. Häufig wird behauptet, so ein Wahlpflichtbereich erzeuge bzw. fördere die Intoleranz und hemme den Dialog.

Das Gegenteil ist der Fall.

1.) Hinter dem Ethik-Unterricht steht insbesondere der religions- und kirchenfeindliche Humanistische Verband Deutschlands. Der Toleranzbegriff von dessen „Humanismus“ umschließt nicht das, was er umschließen sollte, nämlich „das, was ich nicht verstehe, als Position des Anderen zu akzeptieren“ (Habermas). Er umschließt nur das eigene Paradigma. Für alles andere gibt es oft nur Hohn und Spott. Ob man mit einer säkularistischen Weltsicht den Religionen und den Gläubigen gerecht werden kann, ist fraglich, ob das dann den Frieden in der Gesellschaft befördert, ebenso. Für mich ist die Toleranzfrage an einen Standpunkt gebunden, Habermas meint wohl auch, dass ich zwischen meiner Position und der des Anderen differenzieren können muss. Dazu muss ich aber erst mal eine eigene Position haben. Diese „Diktatur des Relativismus“ (Ratzinger), die der „Humanismus“ befördert, macht Berlin nicht toleranter, sondern nur beliebiger. Der „Humanismus“ verwechselt scheinbar Gleichgültigkeit mit Toleranz.

2.) „Pro Reli“ ist dagegen keine Kampagne gegen den Dialog, sondern eine, die fordert, dass man anerkennt, dass dieser besser gelingt, wenn jeder die Chance hat, sich zunächst in seiner Weltanschauung zurechtzufinden. Keiner bei „Pro-Reli“, soweit ich das übersehe, will, dass Religiöse und Nicht-Religiöse sich feindlich gegenüberstehen. Auch als Katholik hat man übrigens bei Wahlfreiheit die Möglichkeit, Ethik zu belegen und auch Nicht-Katholiken dürfen am Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie das wünschen. Noch einmal: Die Initiative „Pro Reli“ ist nicht gegen den Dialog, umgekehrt: sie fordert diesen Dialog. 25% des Unterrichts soll in Kooperation stattfinden, damit es zum interreligiösen, interkulturellen Austausch kommen kann. Um aber überhaupt in einen Dialog eintreten zu können, muss man wissen, was man sagen will. Dazu muss man wissen, was man warum denken sollte. Dem liegt eine Moralität im Rücken, die aber bei Kindern und Jugendlichen erst noch gefestigt werden muss. Diese ist auch (aber nicht nur) weltanschaulich (bei religiösen Menschen also religiös) geprägt, wird also auf der Grundlage des spezifischen anthropologischen und weltanschaulichen Ausgangspunkts, den viele Kinder und Jugendliche schon haben, aber noch festigen und entwickeln müssen, geformt. Dafür wurde im Diskurs schon der Begriff „Passgenauigkeit“ der Wertevermittlung genannt (Lindner, FDP Berlin). Ich finde den Begriff etwas irreführend, weil er suggeriert, die Schüler in eine bestimmte Form (die kath., evang., islam., humanist.) „einzupassen“, so als gäbe es immer eine solche Form und so als ginge dies in einfacher Weise, so als seien Menschen beliebig formbares Material. Ich spreche lieber von Wertevermittlung mit Rücksicht auf anthropologische Annahmen und weltanschauliche Traditionen.

3.) Also, nehmen wir mal ein Beispiel aus dem Unterrichtsalltag: Wie kann man Schüler davon abhalten zu stehlen? Zunächst dadurch, dass man den Schülern – seien sie von Hause aus katholisch, islamisch oder atheistisch erzogen – das unmoralische Wesen des Diebstahls je nach dem mit dem Siebten Gebot (nach kath. Zählweise), mit einer betreffenden Sure oder eben mit Kants Einwand, dass die Handlung Diebstahl vernünftigerweise nicht verallgemeinerungsfähig ist, erläutert. Dann aber – ungleich wichtiger als die jeweilige theoretische Folie: durch lebenspraktische Beispiele und Vorbilder (auch das der Lehrkraft). Hier lassen sich –in allen Traditionen – passende Geschichten finden, die den Grundsatz, dass niemand einem Anderen etwas grundlos wegnehmen darf, aus der Tradition heraus verständlich machen. Darüber kann man sich dann austauschen. Sonst wird der Dialog substanzlos (wie ich bei einer Hospitation im Ethik-Unterricht einer 9. Gesamtschulklasse feststellen musste). So kann es im Ergebnis viel besser gelingen, ein bestimmtes handlungstheoretisches oder moralisches Postulat (wie etwa das genannte) verschiedenartig zu begründen und somit verschiedene Traditionen – für wie falsch man diese im einzelnen auch halten mag – zu berücksichtigen.

3. Häufig wird behauptet, der Ethik-Unterricht sei weltanschaulich neutral, der Religionsunterricht hingegen nicht, was mit einem „weltanschaulich neutralen“ Staat nicht zu vereinbaren sei.

1.) Dass der Staat weltanschaulich neutral sein soll, gilt in beide Richtungen: Er soll weder eine bestimmte Religion fördern, noch eine bestimmte Form von Bekenntnislosigkeit. Viele denken offenbar, „bekenntnislos“ sei ein Synonym für „neutral“. Das stimmt aber nicht, wie an vielen ethischen Fragen unserer Zeit deutlich wird, wo sich „Humanisten“ und „Freidenker“ eben nicht hinstellen und sagen: Das muss jeder selbst entscheiden, sondern von der Politik Regelungen in ihrem weltanschaulichen Sinne verlangen. Das ist wichtig und richtig, dass sie das tun, wenn es ihrer Haltung entspricht, nur sollten sie diese Haltung nicht als die „neutrale“ darstellen. Denn das ist die größte aller Gefahren: Wenn man sich seines eigenen Standpunktes (einschließlich der eigenen Voreingenommenheit) nicht mehr bewusst ist. Denn dann kann man sich und seine Haltung nicht mehr in Bezug setzen zu anderen und verliert letztlich komplett den Bezug zur Realität.

2.) Dass die Wertevermittlung im Religions-Unterricht nicht neutral sein kann, liegt darin begründet, dass Religionen nicht neutral sind, sondern von den Gläubigen stets die Einnahme von Positionen erwarten (im Christentum etwa die Befolgung der lex nova Jesu: „Liebet einander, wie ich euch geliebt habe.“). Übrigens: Da Transzendenz in der Ethik des Säkularismus keine Rolle spielt, geht auch der Bezug zu Dimensionen der Moral verloren, die für religiöse Menschen elementar sind: Liebe Gottes, Gnade, Erlösung. Der Glaube ist Teil der Moralität des Gläubigen.

3.) Woher aber kommt die Vorstellung, die Wertevermittlung im Ethik-Unterricht sei „neutral“? Ethik ist doch auch immer tendenziös, denn sie kann aristotelisch oder kantianisch, teleologisch oder deontologisch, intentionalistisch oder konsequentialistisch sein. Aus dem gewählten Ansatz ergeben sich dann sehr unterschiedliche Urteile über die moralische Güte von Handlungen, die sich zu „Werten“ akkumulieren lassen. Das wäre dann aber keine Wertevermittlung, sondern eine Aufstellung der vermittelten Werte, geordneten nach Ethik-Schulen. Ethik-Unterricht soll aber Werte vermitteln. Damit gibt er selbst diese (schwache) Neutralität zugunsten eines Bekenntnisses auf. Jede ethische Überzeugung, die ich einigermaßen überzeugend vermitteln will, setzt eine wertende und persönliche Grundentscheidung voraus, die ebenso wenig neutral – womöglich „wissenschaftlich“ – zu begründen ist wie eine religiöse Glaubensentscheidung. Damit verliert der Ethik-Unterricht den Nimbus der Neutralität. Für Reli zu sein heißt also nicht gegen Ethik zu sein, sondern den postulierten Neutralitätsanspruch des Ethik-Unterrichts zugunsten von Aufrichtigkeit und Authentizität zu bestreiten. Im Grunde ist die Bezeichnung „Ethik“ in „Ethik-Unterricht“ ein Etikettenschwindel, da Ethik-Unterricht „wertvermittelnd“ sein soll, Ethik selber aber nur „wertanalysierend“ oder „wertbewertend“ sein kann. Es müsste wohl eher „Humanismuskunde“ heißen. Dagegen wäre auch nichts zu sagen, dann wüsste man wenigstens, was einen erwartet.

4. Bei all dem muss man wohl befürchten, dass das Thema „Religion“ innerhalb des Ethik-Unterrichts nicht nur in geringem Umfang, sondern auch tendenziös behandelt wird.

1.) In der Tat ist es leider so, dass Religionen – wenn überhaupt – im Ethikunterricht in einem, nun ja, sehr kritischen Licht erscheinen. Wenn man weiß, dass dahinter mit dem Humanistischen Verband eine Einrichtung steht, die eine Nähe zu religions- und kirchenfeindlichen Kreisen nicht leugnen kann, dann kann man sich wohl berechtigterweise Sorgen machen. Und ich ahne auch schon, wie „neutral“ das Thema „Christentum“ im Berliner Ethik-Unterricht eingeführt und besprochen wird – wie gesagt: wenn überhaupt. Im Lehrplan steht es jedenfalls ebenso wenig wie „Judentum“, „Hinduismus“, „Buddhismus“, „Islam“ – dafür gibt es aber die Unterrichtseinheit „Religionen und Ideologien“, wo dann vermutlich das Phänomen „Gewalt“ als gedankliche Klammer dient. Man muss kein praktizierender Katholik sein um zu verstehen, dass die Auffassung, bei Gott handle es sich um ein Hirngespinst, bei der Bibel um ein Märchenbuch, bei Religion um institutionalisierte Dummheit und bei der Kirche um eine verbrecherische Vereinigung denkbar schlechte Voraussetzungen für die postulierte „Neutralität“ des Ethik-Unterrichts darstellen, soweit in diesem eben von Religion überhaupt noch die Rede ist. Leider ist diese Haltung der wahrnehmbare Konsens derer, die den Ethikunterricht in Berlin federführend mitgestalten.

2.) Abgesehen von den grundsätzlichen Problemen einer „wertneutralen Wertevermittlung“ gibt es im Ethik-Unterricht ein methodisches Problem. Oft werden Fallbeispiele moralisch schwer entscheidbarer Situation genommen, um verschiedene Varianten von Moralität daran „abzuarbeiten“ (Was sagen Katholik, Protestant, Jude, Marxist, Buddhist, Humanist u.v.a.m. zum Thema „Krieg“, „Lohngerechtigkeit“, „Abtreibung“, „Sterbehilfe“ etc.). Dann wird eine repräsentative Quelle zitiert, wo kurz dargestellt wird, was die Position ist. Häufig genug (gerade bei den religiösen Vorstellungen) aber nicht, warum sie dies ist. Dazu gehörte (Beispiel: Katholizismus) nämlich eine Einbettung der Partikularposition in die gesamte Moraltheologie und eine Erläuterung, wie diese wiederum zur christlichen Anthropologie passt, an die wiederum die Schöpfungstheologie hängt. Wer also nicht nur darüber informieren will, was Moslems, Katholiken oder Buddhisten glauben, das gut und richtig sei, sondern auch, warum sie dies glauben, bräuchte nicht 2 Stunden pro Wochen, sondern 20. Die Positionen werden also im luftleeren Raum präsentiert und wirken dann lächerlich genug, um sie verwerfen zu können. Dies scheint mir – ungeschützt behauptet – bloß noch der einzige Zweck der Erwähnung religiöser Positionen zu sein: sie hinreichend lächerlich erscheinen zu lassen.

3.) Im konfessionellen Unterricht könnte eine detaillierte (durchaus auch kritische) Auseinandersetzung mit den „eigenen“ Positionen stattfinden, die schon zeitlich nicht in den Ethikunterricht passt. Zudem erfahren die Kinder/Jugendlichen im Religionsunterricht etwas über das Glaubensleben. Der Kenntnisstand hinsichtlich ekklesiologischer, liturgischer und anderer Dinge, die für die Glaubenspraxis wichtig sind, ist äußerst dürftig.

III. FAZIT

Religionsunterricht ist wichtig und unersetzlich. Er braucht einen Platz im Curriculum, wie auch Religion einen Platz in der Gesellschaft braucht. Wir Katholiken sollten nicht zulassen, dass die schleichende Entchristlichung und Entkirchlichung Berlins fortschreitet. Denn irgendwann trifft es auch die Theologischen Fakultäten, irgendwann die Fronleichnamsprozessionen auf öffentlichen Straßen und irgendwann können wir uns wieder im Untergrund versammeln. Das ist sehr pessimistisch und so pessimistisch möchte ich nicht schließen. Ich stelle mir nämlich vor, dass zum Volksentscheid jeder der fast 300.000 Menschen, die unterschrieben haben, noch einen anderen Menschen mitbringt, und dann die 600.000 Kreuzchen für den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach gemacht werden, die es dafür braucht, und auch dafür, zu zeigen: Wir leben in der Gesellschaft und wollen auch weiterhin in ihrer Mitte für sie wirken. Wir lassen uns nicht an den Rand drängen.

(Josef Bordat)