Kirche und Staat nach Bernhard von Clairvaux

20. August 2010

Die Politische Philosophie des Mittelalters ist von der Frage nach dem Verhältnis von Kirche und Staat (soweit man davon sprechen kann) bestimmt, deren Beantwortung in der rechten Machtbalance zwischen Papst und Kaiser gesehen wird.

Im 5. Jahrhundert formulierte Papst Gelasius I. dazu die Zwei-Gewalten-Lehre, welche die weltliche Herrschaft des Kaisers, das regnum, und die geistliche Herrschaft des Papstes, das sacerdotium, auf eine Ebene stellte und dies mit zwei Schwertern symbolisierte: Dem gladius materialis für die weltliche Gewalt und dem gladius spiritualis für die geistliche Gewalt. Dabei erscheinen beide Herrschaftsformen als Teile des einen corpus Christi, wobei das regnum dem Körper und das sacerdotium der Seele entsprechen sollte. Im Ergebnis steht eine harmonische Koexistenz von Kirche und Staat, die an Platons Gesellschaftsentwurf erinnert, in der die πόλις dann funktioniert, wenn jeder Stand das Seine zum Gelingen des Ganzen beiträgt und sich nicht in die Belange des anderen Standes einmischt.

Der Völkerrechtler Knut Ipsen sieht übrigens Alkuin, den Hoftheologen und Berater Karls des Großen, als Urheber der Zwei-Schwerter-Metapher, verlagert die Entsehungszeit dieses Bildes also in die Anfänge des 9. Jahrhunderts. Tatsächlich wird in der Literatur erst seitdem die Zwei-Gewalten-Lehre mit der Schwertmetapher in Einklang gebracht, was mir wenig plausibel erscheint, da sich Gelasius bei der Entwicklung der Zwei-Gewalten-Lehre ja auf Lukas 22, 38 stützt und dort ausdrücklich von zwei Schwertern die Rede ist, er mithin über die Schwertmetapher zur Formulierung der Zwei-Gewalten-Lehre gekommen sein wird. Zuerst dürfte also das Bild von den Schwertern bekannt gewesen und daraufhin die Übertragung auf die „Gewalt“ vorgenommen worden sein und nicht umgekehrt.

Die Balance zwischen geistlicher und weltlicher Macht konnte Jahrhunderte lang aufrecht erhalten werden, ehe Papst Gregor VII. eine Reformulierung der Zwei-Gewalten-Lehre zugunsten des Papsttums und zu Lasten des Kaisers Heinrich IV. vornahm. Gregor verfolgte damit „die Verwirklichung des Gottesreiches hienieden unter Leitung des Papstes als Vertreters der von Christus eingesetzten apostolischen Gewalt“ (Hampe) Dabei diente ihm die Rollenverteilung von anima (Seele) und corpus (Körper) im anthropologischen Dualismus als Basis für die These, dass die geistliche Gewalt Vorrang vor der weltlichen habe, so wie eben im Menschen die Seele den Körper an Bedeutung übertreffe. Die Herrschaft des Kaisers für den Körper des Reiches und die Herrschaft des Papstes für die Seele des Volkes wird auf die einfache Formel gebracht, das regnum sei der Körper und das sacerdotium die Seele. Andere Metaphern, die allerdings nicht so gut tradiert waren, wie der aristotelisch-augustinische Leib-Seele-Dualismus, waren Gold (geistlich) und Blei (weltlich) bzw. Sonne (geistlich) und Mond (weltlich). Hugo von St. Viktor führt dazu aus: „Wie das geistliche Leben und der Geist das irdische Leben und den Leib an Würde übertreffen, so überragt auch die geistliche Gewalt die irdische oder weltliche an Ehre und Würde.“

Als dann im Investiturstreit, in dem es eigentlich darum ging, wer Bischöfe und Äbte in ihr Amt einsetzen durfte, Papst Gregor VII. triumphiert hatte und Kaiser Heinrich IV. im Büßerhemd den Gang nach Canossa antreten musste (1077), war die hierokratische Stellung des Papstes zementiert. Zur Hierokratie gab es im 11.-13. Jahrhundert eine theologische Lehre, die ekklesiologische und soteriologische Aspekte verband. Ein wichtiger Vertreter dieser Lehre war der Heilige des heutigen Tages: Bernhard von Clairvaux (1090-1153), Gründer des Zisterzienserordens.

Die Hierokraten begründeten den Vorrang der geistlichen Gewalt theologisch, indem sie davon ausgingen, dass der Corpus Christi, also die Gesamtheit der Gläubigen, aus zwei Ständen besteht, dem des Klerus und dem der Laien. Wie die Kirche unter dem Haupte Christi stehe, so stehe nun jeder dieser Stände unter seinem Haupt, der Stand des Klerus unter dem Papst und der der Laien unter dem Kaiser. Beide Stände erfüllen die ihnen spezifisch obliegenden Aufgaben, wobei sie in ihrer Einheit in Christus von der Gewalt gelenkt werden sollen, die einen stärkeren Bezug zum Oberhaupt aller, also zu Christus, hat.

Zwei weitere Aspekte sprechen nach Ansicht der Hierokraten für ein Primat der geistlichen Gewalt: Erstens sei diese früher da gewesen als die weltliche, da Gott zunächst das Priestertum und dann die Königsherrschaft eingeführt hatte, zweitens sei die Notwendigkeit weltlicher Herrschaft eine Folge der Erbsünde, so dass es der Vermittlung, Segnung und Einsetzung durch die Kirche bedarf, damit weltliche Herrscher legitimiert sind.

Bernhard von Clairvaux bemüht sich zudem, eine soteriologische Umdeutung des Zwei-Schwerter-Prinzips zugunsten des Papstes zu erwirken, indem er Lukas 22, 38 („Herr, hier sind zwei Schwerter.“ – „Genug davon!“) als Hinweis darauf deutet, der Kirche stünden beide Gewalten zu, die weltliche und die geistliche – nur dies sei „genug“.

Bernhards Position ist historisch. Und das ist gut so. Denn einige gelungene Beispiele hierokratischer Ordnung (etwa der „Jesuitenstaat“ in Paraguay), dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kirche immer dann, wenn sie in die Rolle des weltlichen Regenten schlüpfte (im frühen Mittelalter tat sie dies gezwungenermaßen, weil es in Europa zu dieser Zeit keine andere Institution von Dauer gab), gezwungen war, nach den Regeln der Welt zu spielen, was bedeutet, in Krieg und Ausbeutung verwickelt zu werden und damit den Weg der Nachfolge Christi zu verlassen. Das bedeutet freilich nicht, dass die Kirche keine Beiträge zu einer guten Gesellschaft leisten kann. Sie muss es vielmehr, nämlich dort, wo sie – in der Nachfolge Christi stehend – den Staat in eine falsche Richtung gehen sieht. Kirche ist insoweit politisch, als Glaubensangelegenheiten betroffen sind. Als solche hat insbesondere die Würde des Menschen, die Bewahrung der Schöpfung sowie eine gerechte Gestaltung der Wirtschaftsordnung und der Arbeitswelt zu gelten. Um für diese Fragen eine öffentlich wirksame Instanz bilden zu können, die Fehlentwicklungen im Staat zu korrigieren hilft, muss die Kirche dem Staat äußerlich bleiben. Zwischen der absoluten Herrschaft und dem Rückzug ins Rituelle liegt eine breite Zone karitativer und korrektiver Einwirkungsmöglichkeiten, die Kirche nutzen kann und muss.

(Josef Bordat)

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.

Join 144 other followers