Vernunft und Wille, Weisheit und Klugheit
28. Januar 2012
Thomas von Aquins Konzept der conscientia
Das Gewissen erscheint bei Thomas als Wissenschaft von den Prinzipien, als sittliches Prinzipienwissen. Es ist damit die Klaviatur, auf der der kluge Mensch gut und richtig spielt. Das Klavier muss gestimmt sein, also: das Gewissen muss gebildet werden. Andererseits ist der Pianist nicht der Komponist. Die Idee: das Gute und das Gesetz – beides kommt von Gott – werden vom Menschen im Gewissen erkannt, einer von Gott gerade dafür eingerichteten Instanz in der menschlichen Seele.
Der Mensch neigt, so Thomas, von Natur aus zum Wahren, Guten und Schönen. Diese Geneigtheit kann man bilden, einige Fähigkeiten sind dafür die Voraussetzung. Sie ermöglichen den Gebrauch des Gewissens, das Thomas synderesis nennt. Gemeint ist die griechische syneidesis; der Unterschied ist kein inhaltlicher, er resultiert aus einem Flüchtigkeitsfehler, der einem Mönch beim handschriftlichen Kopieren unterlief.
Um zu verstehen, wie sich Thomas von Aquin die Wirkungsweise des Gewissens in der Seele des Menschen (d. h. in seinem Bewusstsein) dachte, müssen wir etwas weiter ausgreifen und jene Fähigkeiten, die sich um das Gewissen scharen, systematisch ergründen, also die menschlichen Konstitutionen Vernunft und Wille bzw. Freiheit, die Thomas’ Naturrechtsverständnis bestimmen, sowie die Tugenden Weisheit und Klugheit als Dispositionen menschlicher Handlungen.
Vernunft und Wille. Konstitutionen des Handelns
Bei Thomas sind menschliche Handlungen von der Vernunft und vom Willen bestimmt. Leitmotive der rationalen und motivationalen Grundkonstitution zum Handeln (die Tatsache, dass der Mensch handelt) sind die Tugenden, also die Fähigkeit zum Erkennen des Wahren und des Guten als Dispositionen des Handelns (die Art und Weise, wie der Mensch handelt). Arbeiten Vernunft und Wille in tugendhaftem Sinne zusammen, ergeben sich Handlungen, die technisch gelungen und sittlich gut sind. Der Mensch tut dann das Richtige und er tut es richtig. Das zu trennen ist entscheidend, denn man kann auch das Falsche „richtig“ machen (etwa, indem man als Berufskiller einen Mord begeht, ohne Spuren zu hinterlassen) oder das Richtige „falsch“ (man kennt das Problem der „guten Absicht“ und der „hilflosen Helfer“). Aus den Fähigkeiten Vernunft und Wille, die jeder Mensch besitzt und den Tugenden Weisheit und Klugheit, die im einzelnen Menschen mal mehr, mal weniger stark ausgeprägt sind, ergeben sich bei Thomas die Handlungen, die entsprechend des jeweiligen Tugendeintrags mal mehr und mal weniger gelungen bzw. gut sind.
Die erste Grundkonstitution des Handelns, also die praktische Vernunft, ist bei Thomas ein Synonym für das Naturgesetz, das „erste Prinzip der menschlichen Akte“ (Summa theologica, II-I, 90, 1). Es ist für jeden Menschen – gleich, welche Kultur, Religion oder Gesellschaftsordnung ihn sonst noch prägen mag – die Handlungsgrundlage. Daran hat er sich zu halten, soweit er als Mensch seinem Sein entsprechen, man könnte sagen: soweit er als Mensch menschlich sein möchte. Mehr als ein halbes Jahrtausend bevor Kant seine Landsleute in Preußen auffordert, den Mut zu haben, ihren Verstand zu gebrauchen, erkennt Thomas die Notwendigkeit der Vernunft für die Lebensführung.
Das Naturgesetz hat gegenüber anderen Regeln einen Vorteil: Es ist für jeden Menschen ohne weiteres erkennbar. Man braucht es nicht studiert zu haben, so wie man Jura studiert haben muss, um eine Mietrechtssache oder einen Verwaltungsakt kompetent beurteilen zu können, ja, man kann es in diesem Sinne gar nicht studieren. Es ist uns gegeben, uns allen. Schon hier spüren wir den Hauch des Gewissens, erahnen den engen Zusammenhang von Naturrecht und Gewissen als gottgegeben und vom Menschen erkennbar, müssen uns aber noch einen Moment gedulden und uns zunächst mit dem Instrument der Erkenntnis, der Vernunft, beschäftigen, und uns dann auch der zweiten Grundkonstitution des Handelns, dem Willen, zuzuwenden, um in dieser Auffächerung die ganze Dimension des Gewissensbegriffs, wie er für die Katholische Kirche bis heute maßgebend ist, zu erkennen.
Zur praktischen Vernunft des Menschen stellt Thomas erstens heraus, dass sie als aktive, eigenverantwortliche Teilhabe des Menschen an der absoluten Vernunft Gottes gedacht werden muss. Drei Dinge fallen dabei auf: 1. die Gott-Mensch-Bindung bzw. die Abhängigkeit des Naturgesetzes vom göttlichen Gesetz, 2. die große Möglichkeit, die dem Menschen von Gott gegeben ist und 3. die noch viel größere Verantwortung des Menschen, von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch zu machen.
Zweitens betont Thomas, dass in der praktischen Vernunft (bzw. ihrem Gebrauch), also in der Achtung des Naturgesetzes (und damit des göttlichen Gesetzes), das individuelle Glück und das Gemeinwohl zusammenfallen. Der Gedanke, der uns oft kommt, nämlich dass der „Gute“ am Ende der „Dumme“ ist, dieser Gedanke ist Thomas so fremd wie er schon Aristoteles fremd war. Gut geht es dem, der gut handelt – in der Antike und bei Thomas eine Selbstverständlichkeit. Hier wird schon die negative Kraft deutlich, die das Gewissen entfalten kann (in Gestalt der berühmt-berüchtigten „Gewissensbisse“). Denn es stellt sich die Frage: Kann der, der bewusst das Böse tut, wirklich glücklich werden?
Drittens betrachtet Thomas die praktische Vernunft als Instrument dafür, die wesensmäßige Aufgabe, die sich dem handelnden Menschen stellt, zu bewältigen, nämlich dem Zweck (also dem seinsgemäßen, naturgesetzlichen, wirklich menschlichen Leben) nach Art der Umstände die jeweils passenden Mittel zuzuordnen. Das ist eine sehr komplexe Aufgabe, deren Schwierigkeit sich in einzelnen Fällen bis heute zeigt. Welche Mittel sind passend, um den Frieden zu wahren bzw. wieder herzustellen? Welche Mittel sind angebracht, den Lebensraum Erde zu schützen? Niemand wird bestreiten, dass es dem Menschen seiner Natur nach entspricht, in einer sicheren und sauberen (Um-)Welt zu leben, doch welche Mittel erfüllen den Zweck? Und: Heiligt der Zweck die Mittel? Zudem haben wir – im Rahmen der göttlichen Vorsehung – die Möglichkeit, persönliche und gemeinschaftliche Ziele zu bestimmen. Gott ist zwar das höchste Gut und letzte Ziel, doch der Weg ins Heil ist lang und lässt sich mit der Festlegung von Zwischenzielen besser bewältigen. Dass man sich dabei auch vom letzten Ziel entfernen kann und sich manches Mal im Kreis dreht als sich dem letzten Ziel zu nähern, dürfte klar sein, sowohl für den einzelnen Menschen als auch die ganze Menschheit.
Dass Menschen sich überhaupt selbst Ziele stecken können, ist Ausdruck ihrer Freiheit. Das führt uns zur zweiten Grundkonstitution des Handelns: dem Willen. Auch beim Willen sieht Thomas die Vernunft am Werk, denn: „Wille ist die rationale Motivation“ (Summa theologica, II-I, 8, 1). Das bedeutet, dass es auch nicht-rationale, unvernünftige Motive des Handelns geben kann, nach denen man aber eigentlich nicht handeln will. Diese gehören dem körperlichen, sinnlichen, biologischen, in gewisser Hinsicht animalischen Bereich der menschlichen Natur an: Triebe, Instinkte, Impulse, Aggressionen. Durch Wahrnehmung (Sinne) und Vorstellungskraft (Phantasie) gelangen sie ins Denken und können dort die Vernunft untergraben.
Zum Willen gehört die Freiheit, denn der Wille – im Sinne der rationalen Motivation – ist frei. Für Thomas gehören Vernunft, Freiheit und Wille zusammen. Weil das so ist, kann der Wille des Subjekts aber in einem Punkt nicht frei sein: In dem nämlich, was die Vernunft qua Naturgesetz allen Menschen gleichermaßen gebietet – das Streben nach dem Guten und dem Glück. Frei ist der Mensch nur in der inhaltlichen Ausgestaltung dieses Strebens, nicht aber darin, das Gute und das Glück überhaupt zu wollen.
Tugend der Weisheit und Klugheit. Dispositionen des Handelns
Kommen wir zu den Dispositionen des Handelns, den Tugenden. Sie leiten uns an, das Beste aus den Bedingungen unserer Existenz zu machen. Dass wir vernünftig, frei und motiviert sind, ist notwendig zum guten und richtigen Handeln, aber es reicht nicht hin. Es braucht eine Umsetzungspraxis. Tugend aller Tugenden ist dabei das Gewissen. Die Annäherung des Menschen an den Ratschluss seines Gewissens sieht Thomas auf zwei Ebenen vollzogen: auf der Ebene der Weisheit (sapientia) und auf der Ebene der Klugheit (prudentia). Die Weisheit ist als allgemeine Erkenntnisdisposition von prinzipieller Art: Zurückgehend auf die „ersten Gründe“ werden mit ihrer Hilfe „letzte Ziele“ des Handelns identifiziert. Klugheit ist die Fähigkeit, in gegebener Situation sein Verhalten so auszurichten, dass die aus der Weisheit gewonnene Grundtendenz eingedenk der Besonderheiten der Situation nicht aus dem Blick gerät. Anders gesagt: Das Ziel der moralischen Kompetenz ist die „Erreichung des vernünftigen Optimums“ (Summa theologica, II-II, 47, 8) aus der Orientierung heraus, die seine Weisheit dem Menschen gibt. Doch das „vernünftige Optimum“ kann nur dann tatsächlich erreicht werden, wenn auch die zielführenden Mittel optimal eingesetzt werden – dafür sorgt die Klugheit.
Das Gewissen bei Thomas. Der Akt vor dem Akt
In beiden Fällen ist das Gewissen bei Thomas ein Akt der Kognition, also etwas, das man aus dem Grundlagenwissen (Weisheit) oder dem Ableitungswissen (Klugheit) gewinnen kann, eine Gewissheit als das Wissen darum, ob eine Handlung moralisch richtig oder falsch ist. Das Gewissen arbeitet analytisch, nach „Art der methodischen Untersuchung“ (De veritate 17, 3) Dabei ist eine Prämisse der methodischen Untersuchung die allgemeingültige Zielvorgabe (gewonnen aus Weisheit), die zweite Prämisse ist die konkrete räumlich-zeitliche Situation (deren Berücksichtigung Klugheit verlangt).
Das Problem ist nun, dass zu den kognitiven Voraussetzungen einer Handlung, die sich im Gewissen mit Blick auf die Mittel und Ziele zu einer Haltung bezüglich dieser Handlung verfestigen, auch noch motivationale Elemente hinzutreten, die durchaus störend wirken können: Ob man so handelt, wie man nach der gewissenhaften Analyse handeln sollte, hängt eben davon ab, ob man auch so handeln will. Hier kommt wieder die Freiheit ins Spiel, diesmal ambivalent: als Freiheit zum Handeln nach Gewissensbefund, aber auch als Störfaktor. Wie dem auch sei: Die Zustimmung des Willens ist unbedingt erforderlich, damit es überhaupt zur Handlung kommt. Dabei bleibt der Wille – wie wir sahen – an die Vernunft gebunden. Eine grundsätzliche Neuausrichtung qua Wille gegen Weisheit und Klugheit, also gegen das Gewissen, steht dem Mensch seiner Natur nach nicht zu. Wenn der Mensch das, was ihm sein Gewissen zu tun aufnötigt, durch trotzige Willensverweigerung ins Gegenteil verkehrt, handelt er – streng genommen – gar nicht menschlich.
Fazit
Nach Thomas entsteht die Moral durch die Gleichzeitigkeit der Einsicht in das Gute des Gesetzes Gottes und in die Notwendigkeit seiner Befolgung. Beides wird vom Instrument der Teilhabevernunft gewährleistet. Zwar soll man das Gute, das Gott gebietet, nicht tun, weil es Gott gebietet, sondern weil es gut ist, doch da Gott, der seinem Wesen nach Güte ist, nur Gutes gebietet, ist das kein Widerspruch. Thomas bringt in seiner Ethik aber nicht nur das Gute und das göttliche Gesetz zusammen (im übrigen sorgt er so für eine elegante Lösung des antiken „Euthyphron-Paradoxons“, in dem die Treue zum göttlichen Gebot und die Einsicht in das Gute gegeneinander ausgespielt werden), sondern er versöhnt auch das Gute und das Glück, im Rückgriff auf Aristoteles’ eudaimonistische Moraltheorie; erst Kant sollte diese Sicht, nach der gutes Handeln und gelungenes, glückliches Leben aufeinander verwiesen sind, ja, untrennbar zusammen gehören, zurückweisen und um den Begriff der Pflicht eine Ethik arrangieren, bei der das Gute und das Glück auseinanderfallen.
Thomas’ stringente Gewissenstheorie auf dem Boden des Naturrechts kann als echtes Werk christlicher Philosophie gelten, weil hier Gott als Urheber der Moral vorgestellt wird, ohne dass dabei eine Moral ohne Glauben an Gott unmöglich gemacht würde. Der Mensch ist weder rein funktionalistisch auf den Glauben angewiesen (wie das bei Kant der Fall ist), noch schließt das Naturrecht nicht-glaubende Menschen aus der moraltheoretischen Betrachtung aus (das wäre im Rahmen der strikten Gebotsorientierung nach Augustinus der Fall). In Thomas’ Ethik gibt es zwar keine Moral ohne Gott, aber sehr wohl eine Moral ohne Glauben.
Das Zusammenwirken von Gott und Mensch in der erkennenden Vernunft kann als Orientierung gelten, wenn wir in der Ethik ernsthaft über das Gewissen sprechen. Billiger ist der Begriff nicht zu haben, wenn er in der philosophischen Moraltheorie eine Rolle spielen will und nicht nur als psychologisches oder theologisches Platzhalterkonzept fungieren soll. In dem Moment jedoch, wo aus dem fein austarierten System der Abstimmung von Gott und Mensch über die geteilte Vernunft und das ins Gewissen eingestiftete Naturgesetz, dem sich alle Menschen als Menschen zu beugen haben, der konstituierende Faktor, also die Gott-Mensch-Bindung, aufgeknüpft und die Vernunft autonomisiert wird, gerät alles ins Wanken und das Naturrecht verliert seine innere Stabilität und zudem die Fähigkeit, Grundlage einer konsistenten Gewissenstheorie zu sein.
Leider haben die Jahrhunderte nach Thomas von Aquin daran mitgewirkt, dass genau dies eintrat, weil die Ingredienzien des Naturrechts – Vernunft und Freiheit – als autonomisierte Praxis des Menschen missverstanden, d. h. ganz in seine Hände gelegt und damit zwar nicht konzeptionell, jedoch funktionell überdehnt wurden.
(Josef Bordat)