Die neuen Entwicklungen im Fall Tebartz-van Elst

18. Februar 2014


„Werden Sie eigentlich auch was zu den neuen Entwicklungen im Fall Tebartz-van Elst schreiben?“ Das wurde ich kürzlich gefragt. Und ich antwortete: „Weiß ich noch nicht. Kommt darauf an, ob ich Zeit und Lust finde.“ Nun, Lust habe ich zwar nicht, Zeit eigentlich auch nicht, aber ich will nicht kneifen.

Halten wir zu Beginn einfach mal die Fakten zum Bau des Limburger Diözesanzentrums fest:

1. Tebartz-van Elst hat ein Diözesanzentrum bauen lassen, dass unter seinem Vorgänger geplant wurde. Mit 31 Millionen Euro ist der Bau wesentlich teurer geworden als geplant. Das ist bedauerlich und zeugt von erheblichen planerischen Mängeln. Wer diese im einzelnen zu verantworten hat, ist mir nicht bekannt. Profitiert hat aber nicht der Bischof, profitiert haben in erster Linie die ausführenden Unternehmen des hessischen Bauhandwerks. Immerhin steht der Bau und ist werthaltig. Das kann nicht von jedem geplanten Bauwerk behauptet werden, schon gar nicht von all denen, die mit Steuergeldern finanziert werden.

2. Tebartz-van Elst soll für die Finanzierung des Baus die Zweckentfremdung von Stiftungsgeldern angeordnet haben. Das berichten Focus und Spiegel unter Berufung auf den Abschlussbericht der Untersuchungskommission, der zwar noch nicht vorliegt, sondern morgen zunächst einmal an den Papst gehen soll, aus dem aber Focus und Spiegel schon Ergebnisse entnehmen konnten. Wie das geht, weiß ich nicht. Sollte es allerdings wahr sein, dass Geld, das eigentlich armen Familien zugedacht war, für die Bezahlung von Handwerkerrechnungen verwendet wurde, so wäre dies zumindest moralisch falsch. Wie dies juristisch zu bewerten wäre, weiß ich nicht. Die Zweckentfremdung von Stiftungsgeldern widerspricht wohl regelmäßig zumindest dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben, vielleicht aber auch noch konkreteren Normen. Dies wäre dann nicht hinnehmbar. Doch auch, wenn alles korrekt lief (was Tebartz-van Elst nach wie vor behauptet), wenn etwa beim „Griff in den Stiftungsfonds“ formale Lücken genutzt worden wären, bliebe die Frage zu beantworten, warum sich ein Bischof so verhält wie er sich (dann nachweislich) verhielt. Der moralische Anspruch an einen Bischof muss höher liegen als das Minimum rechtlicher Unauffälligkeit.

Diese Dinge müssen nun erst einmal von kompetenter Seite bewertet werden. Ich kann das von meinem Schreibtisch aus nicht leisten. Ich kann aber die Kommentare in Focus und Spiegel durchsehen. Und das habe ich auch mal getan. Abgesehen davon, dass Tebartz-van Elst nicht als unrühmliche Ausnahme unter den über 5000 Bischöfen gilt, sondern als Regelfall, abgesehen davon, dass all jene, die ohnehin immer das Ende der Kirchensteuer oder der Kirche fordern auch hier das Ende der Kirchensteuer oder der Kirche fordern, ist beachtlich, wie man mit dem Menschen Tebartz-van Elst umgeht.

„Sein Gesicht spricht Bände – der typische Narzist mit schizophrener Persönlichkeitsstörung – die römisch-katholische Kirche ist und war schon immer ein Sammelbecken für solche Leute – und das kommt dann eben dabei raus.“, „Auf der einen Seite dieser Protzbischof mit 31 Mio. € und auf der anderen Seite weltweites bedrückendes soziales Elend.“, „Der Mann gehört als einfacher Betbruder nach Bangladesch, um bei der Armenspeisung Demut zu lernen.“, „Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft dem werten Herrn den Pass abnimmt, damit er sich nicht ins Ausland absetzen kann.“, „Dieser Kleingeistliche nähert sich immer mehr dem Profil eines Terroristen“, „Gibt es im Vatikan kein Verlies mehr, wo mach den geldgierigen Protz-Bischof dauerhaft unterbringen könnte.“, „Dieser geistliche Herr spricht bestimmt nicht mit seinem Gott, sonst hätte der ihm längst die Existenz entzogen.“ Usw. Usf. (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik behutsam angepasst).

In der nächsten Zeit wird es wohl die Ergebnisse der Untersuchungskommission in Berichtsform geben. Der Diskursanalytiker hat seine Ergebnisse bereits. Tebartz-van Elst sei Dank. Zumindest dafür.

(Josef Bordat)

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