Der Herr der Klingeltöne

29. November 2012


Die Erben J. R. R. Tolkiens haben die Medienproduktionsfirma Warner Bros. verklagt. Sie machen geltend, dass die Vermarktungsvereinbarung des Autors mit dem Konzern nur materielle Güter wie Spielfiguren und Kleidung umfasse, also das klassische Merchandising, nicht jedoch die Verwendung von Hobbits, Gandalf & Co. in immaterieller, also elektronischer Form.

Das liegt wohl insbesondere daran, dass der strittige Vertrag aus den 1960er Jahren stammt und man sich damals beim besten Willen nicht hat vorstellen können, dass es für Tolkien-Fans nicht nur Ehrensache sein könnte, in Elben-Bettwäsche zu nächtigen, den Kaffee aus Frodo-Tassen zu trinken oder die lieben Kleinen mit Orks-Puppen zu beglücken, sondern – ich spinn jetzt mal – Gollums „Mein Schatz!“-Gekrächze als Klingelton auf dem Handy zu haben.

Handy? 1960er Jahre? Eben! Und diese Regelungslücke hat Warner Bros. offenbar genutzt.

Apropos „Mein Schatz“: Es geht um 80 Millionen US-Dollar.

(Josef Bordat)

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