Kritik der Goldenen Regel

29. Juni 2012


Und Einwände gegen die Kritik

An der Goldenen Regel kommt man im Grunde nicht vorbei, wenn man sich mit Ethik beschäftigt und einige Größen der Philosophiegeschichte haben sich mit der Goldenen Regel auseinander gesetzt. Johann Gottfried Herder bezeichnete sie etwa als „Regel der Gerechtigkeit und Wahrheit“, als „das große Gesetz der Billigkeit und des Gleichgewichts“ (Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit. I. Teil, Buch IV, Kap. VI, § 5), doch sonst wird die Goldene Regel von der Philosophie verschmäht und in den Bereich der Theologie „verbannt“ – als christliche Moral. Seit den 1960er Jahren nimmt das Interesse an und die Beschäftigung mit der Goldenen Regel jedoch wieder zu, für die angelsächsische Philosophie seien Marcus G. Singer (nicht zu verwechseln mit Peter Singer) und Richard M. Hare erwähnt, für die deutsche Philosophie sind v. a. Hans Reiner, Heinz-Horst Schrey und Hans-Ulrich Hoche zu nennen.

I. Kritik

In den philosophischen Analysen steht die Goldene Regel in der Kritik.

Kants Richter-Beispiel

Immanuel Kant, der die Goldene Regel für „trivial“ hielt, behauptet in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, mit der Goldenen Regel könne ein Verbrecher „gegen seinen Richter argumentieren“ (Grundlegung der Metaphysik der Sitten, zit. nach der Akademie-Ausgabe, VI, S. 68), da dieser ja an seiner statt auch nicht gerne verurteilt werden würde. Er schlägt ja dann mit dem Kategorischen Imperativ eine vernunftbasierte und pflichtorientierte Regel autonomer Ethik vor, die im übrigen so weit von der Goldenen Regel gar nicht entfernt ist. Hoche zeigt, dass die Goldene Regel über Kants Vorwurf, sie enthalte „nicht den Grund der Pflicht gegen sich selbst“, erhaben ist, da sie – wenn man nur eine geeignete Formulierung wählt – lediglich ein Verhalten an sich beurteilt, gleichgültig, gegenüber wem es stattfindet (Die Goldene Regel. Neue Aspekte eines alten Moralprinzips. In: Zeitschrift für philosophische Forschung (32) 1978, S. 272).

Dieses Richter-Beispiel übersieht jedoch zweierlei. Erstens geht es darum, in solchen Entscheidungssituationen nicht nur den direkt Betroffenen, sondern auch die „relevanten Umstände“ einzubeziehen, also im Falle des Richters, der einen Angeklagten zu verurteilen hat, die Gesellschaft, insbesondere das oder die Opfer und die Angehörigen. Man gelangt so von einer bilateralen Betrachtung der Situation zur multilateralen Analyse. Zweitens – und das ist entscheidend – geht es ja nicht darum, im vorliegenden Fall der konkreten Situation das Wünschenswerte zu beachten, sondern für einen hypothetischen Fall. Hare macht deutlich, dass die entscheidende Frage nicht etwa lautet: „Was würdest du sagen, wenn du er wärest?“, sondern immer „Was sagst du über einen hypothetischen Fall, in dem du in der Lage des Betroffenen bist?“ (Freiheit und Vernunft. Frankfurt a.M. 1963, S. 127). Der Richter wird einsehen, dass er, wenn er einst selbst einer Straftat angeklagt werden würde (hypothetischer Fall), ebenso verurteilt werden müsste (wenn er denn die Tat begangen hat) wie der Angeklagte, der im konkret vorliegenden Fall von ihm, dem Richter, verurteilt wird.

Wettbewerbsfeindlichkeit

Als weiterer Einwand sei die angebliche Wettbewerbsfeindlichkeit der Goldenen Regel genannt, die Bruno Brülisauer einführt (Die Goldene Regel. Analyse einer dem Kategorischen Imperativ verwandten Grundnorm. In: Kant-Studien (71) 1980, S. 325-345), die jede kompetitive Situation (z.B. bei der Ausschreibung einer Stelle, beim sportlichen Wettbewerb, etc.) ethisch unmöglich macht, wenn man die Goldene Regel als Prinzip zugrunde legt, denn wenn man nicht besiegt werden möchte, ist es dann moralisch zulässig, andere besiegen zu wollen und u.U. tatsächlich zu besiegen?

Die Lösung dieses Problems liegt in der sprachanalytischen Unterscheidung zwischen Handlungsbegriffen und Erfolgsbegriffen. Dabei stellt sich heraus, dass siegen ein Erfolgsbegriff ist, man also ethisch nicht falsch handelt, wenn man – wie alle anderen auch – sein Bestes gibt und dadurch im Ergebnis den Sieg davonträgt. Man muss im Sinne der Goldenen Regel nur hoffen, dass alle Beteiligten auch wirklich ihr Bestes gegeben haben, also dem Handlungsbegriff zu siegen versuchen Rechnung trugen. Die Goldene Regel als ethisches Prinzip ist nur anwendbar auf Handlungsbegriffe, nicht auf Erfolgsbegriffe.

Präferenzdifferenzen

Ein Problem ergibt sich scheinbar, wenn die Goldenen Regel im singulären Fall in einer bilateralen Situation mit fehlender Gleichförmigkeit der Handelnden zur Anwendung kommen soll. Unterschiedliche Interessen und Wünsche scheinen die Anwendbarkeit der Goldenen Regel einzuschränken (vgl. M. G. Singers Masochist: „Wörtlich genommen, fordert die Regel einen Masochisten auf, ein Sadist zu werden: jemandem, der gerne von anderen gequält werden möchte, wird befohlen, andere zu quälen.“, Verallgemeinerung in der Ethik. Frankfurt a.M. 1975, S. 37; J. L. Mackies Abstinenzler: „Der Abstinenzler könnte voller Freude universal vorschreiben, niemand solle Wein oder Bier trinken.“, Ethik. Stuttgart 1983, S. 113).

Diese Problematik führt uns in besonders eindrücklicher Weise das Fuchs-Storch-Beispiel vor Augen. In der berühmten Fabel Lafontaines lädt der Fuchs den Storch zur Suppe ein und serviert diese auf einem flachen Teller, so dass nur er an die Suppe gelangen kann; der Storch hingegen mit seinem langen Schnabel „kein Bißchen in den Magen bekam“. Hierin sieht Hoche einen möglichen Einwand gegen die Goldene Regel, da sich der Fuchs ja durchaus wünschen kann, für den Fall einer Einladung durch den Storch auch von diesem die Suppe auf einem flachen Teller serviert zu bekommen.

So ist die Goldene Regel jedoch nicht gemeint, denn es geht in der Fabel ja darum, dass der Fuchs dem Storch die Suppe in einer für diesen ungeeigneten Weise serviert und der Fuchs von daher damit rechnen muss, vom Storch das Essen in einer für ihn – den Fuchs – analog ungeeigneten Weise vorgesetzt zu bekommen, wie dies bei der Gegeneinladung ja auch geschieht, als der Storch seinem Gast Fleischstücke „in Krügen eingepreßt“ serviert, in „langhalsigen und engen“.

Nach Hoche darf man bei der Anwendung der Goldenen Regel nicht die Frage stellen: „Wie würde ich, mit all meinen Eigenschaften, an seiner Stelle behandelt werden wollen?“, sondern man muss sich fragen: „Wie würde ich, mit all seinen Eigenschaften, an seiner Stelle behandelt werden wollen?“ (Die Goldene Regel. Neue Aspekte eines alten Moralprinzips. In: Zeitschrift für philosophische Forschung (32) 1978, S. 361, Hervorhebung nicht im Original). Man muss mithin eingedenk dieser Eigenschaften und ausgehend vom konkreten Sachverhalt auf allgemeine Eignungsbedingungen abstrahieren.

Hare schlägt eine modifiziert-partikuläre Lesart der Goldenen Regel für solche Fälle vor. Es komme, so Hare, darauf an, sich in den Anderen hineinzuversetzen und sich vorzustellen, wie es wäre, bestimmte Eigenschaften des Anderen zu haben oder eigene Eigenschaften nicht zu haben und wie dann zu handeln wäre. Der Fuchs müsste sich im Rahmen eines solchen Einfühlungsaktes also vorstellen, wie er die Suppe gerne vorgesetzt bekäme, wenn er – wie der Storch – einen langen Schnabel hätte, der Storch, wie er – als schnabelloser Fuchs – gerne seinen Braten serviert bekäme. Somit ist eine Gleichförmigkeit der menschlichen Natur nicht Voraussetzung. Das Faktum des Kulturpluralismus hemmt also nicht die Anwendbarkeit der Goldenen Regel, wenn man bereit ist, diesen Einfühlungsakt zu vollziehen.

Fanatismusproblem

Ein letzter Einwand führt uns die Probleme der Goldenen Regel im Dialog um Werte und Normen vor Augen: Wenn es so ist, dass ein imaginärer Rollentausch und die Frage „Was sagst du hier und jetzt über einen hypothetischen Fall, in dem du in der Lage des Betroffenen bist?“ als ein Testverfahren – der so genannte Goldene-Regel-Test nach Hare – dienen kann, welches ein moralisches Prinzip auf „Goldene-Regel-Tauglichkeit“ zu überprüfen imstande ist, dann ergebe sich, so Hare, ein Problem mit dem Fanatiker. Hare benutzt das Beispiel des Nazis, dessen Hass auf Juden so groß ist, dass er für den Fall, dass er Jude wäre, seine Ermordung fordern würde (Freiheit und Vernunft. Frankfurt a.M. 1963, S. 192). Damit erfülle der Nazi die Testbedingung, seine Haltung kann aber keineswegs als vernünftiges moralisches Prinzip gelten. Dem Problem des Fanatismus’ sei nur durch eine Erweiterung des Konzepts der Goldenen Regel beizukommen, der Gestalt, dass ethische Entscheidungen auf Grund der Goldenen Regel so zu treffen sind, dass sie im Allgemeinen die besten Ergebnisse zeitigen (Hares universalistischer Konsequentialismus).

II. Einwände gegen die Kritik

Kommen wir zur Kritik der Kritik, die sich vor allem auf den tatsächlichen Wert der Goldenen Regel für die Praxis und auf die Depotenzierung des Fanatismus-Problems dreht.

Moralischer Pragmatismus

Helmut F. Kaplan setzt gegen die oft spitzfindige Kritik die Kraft der praktischen Anwendung. Dass die Goldene Regel in der Praxis funktioniere, zeige schon ihre Überlegenheit gegenüber filigraneren, aber letztlich theoretisch bleibenden Konzeptionen der Ethik.

Kaplan führt aus: „Das heißt selbstverständlich nicht, daß sich bei der Anwendung der Goldenen Regel keine Probleme ergeben können. Natürlich kann es auch hier, wie dies beim moralisch motivierten Handeln oft der Fall ist, zu lebhaften Diskussionen, unterschiedlichen Interpretationen und schmerzlichen Konflikten kommen. Aber: 1) Dies gilt für alle moralischen Prinzipien, die hinreichend einfach sind, um praktikabel zu sein. 2) Dies ändert nichts daran, daß die Goldene Regel in den meisten real vorkommenden Situationen ganz ausgezeichnet funktioniert. 3) Eine einfache Regel, die in der Praxis meistens funktioniert, ist unendlich wertvoller als eine Ethik, die vielleicht theoretisch immer funktioniert (das heißt alle denkbaren Fälle abdeckt), die aber dafür so kompliziert und unverständlich ist, daß sie von niemandem verstanden und daher auch von niemandem praktiziert wird. 4) Die meisten Probleme bei der Anwendung der Goldenen Regel treten – wie bei anderen moralischen Prinzipien auch – dann auf, wenn sich die Betroffenen absichtlich dumm stellen, daß heißt, wenn sie sie mißverstehen wollen. 5) Ich selbst habe im konkreten zwischenmenschlichen Umgang noch niemals erlebt, daß die ehrliche und ernsthafte Anwendung der Goldenen Regel nicht möglich gewesen wäre oder zu einem Ergebnis geführt hätte, das ihrem Geist widersprochen hätte.“ Im Ergebnis bedeutet dies nach Kaplan: „Wenn alle Menschen die Goldene Regel konsequent anwenden würden, wären mit einem Schlag 99 Prozent aller Übel, die sich durch moralisches Handeln beseitigen lassen, beseitigt.“ (Gibt es eine ethische Weltformel? In: Aufklärung & Kritik (2) 2004, S. 226, Hervorhebung im Original)

Fanatismus-Problem als Scheinproblem

Ein Einwand gegen das Fanatismus-Problem besteht im Hinweis darauf, dass der Fanatiker die Goldene Regel tatsächlich gar nicht anwendet, weil er bereits beim Einfühlungsakt scheitern muss, da er sich den Anderen nicht mit dessen existierenden Eigenschaften, sondern mit den von ihm, dem Fanatiker, projizierten Eigenschaften vorstellt. Zwar versetzen wir uns immer aus unserer Perspektive in den Anderen hinein, so dass empathische Identifikation nie vollkommen gelingen kann, aber beim Fanatiker misslingt sie quasi a priori und systematisch. Das Fanatismus-Problem ist vor diesem Hintergrund in bezug auf die Goldene Regel ein Scheinproblem.

Es lohnt sich also – aller theoretischer Bedenken zum Trotz – die Goldene Regel zu achten und anzuwenden. Die Welt wird damit nicht perfekt, aber doch ein bisschen besser.

(Josef Bordat)

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