Nochmal kurz nach Straßburg

20. Juni 2016


Ich hatte geschrieben, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte meine in einem Urteil, die Ehe sei eine Verbindung von Mann und Frau und stütze damit meine persönliche Auffassung, was das denn sei: Ehe.

Ich bin nun dahingehend unterrichtet worden, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil mitnichten auf meine Ehe-Definition festgelegt habe, sondern sie gerade offen halte und damit der freien Gestaltung durch die Staaten anheimstelle.

Das ist wohl so. Wenn ich es richtig sehe, dann hat das Gericht lediglich die Auffassung verworfen, eine (normativ wirksame) Behauptung der Art „Die Ehe ist eine Verbindung von Mann und Frau; eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist demnach keine Ehe.“ sei menschenrechtswidrig. Es hat sich aber damit nicht schon der inhaltlichen Festlegung des Ehebegriffs selbst angeschlossen, wie ich durch meinen etwas zugespitzten Beitrag fälschlicherweise suggeriert habe.

Damit kann nach Auffassung des Gerichts kein Staat über die Figur des Menschenrechts zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften als Ehen gezwungen (also, im Fall der Weigerung: internationaler Ächtung ausgesetzt) werden. Zugleich verbietet das Gericht keinem Staat eben diese Anerkennung in Gestalt der rechtlichen Gleichstellung.

Das war aber auch nicht der Gegenstand des Rechtsstreits. Gegenständlich war die Frage der Menschenrechtswidrigkeit einer Weigerung der Anerkennung, etwa durch entsprechende Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau im staatlichen Gesetz. Und diese – vom Kläger angenommene – Menschenrechtswidrigkeit ist nicht gegeben.

Ich glaub, jetzt haben wir’s. Oder?

Zurück zum Fußball.

(Josef Bordat)

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