Seit einem Jahr verhandeln Gerichte im Ruhrgebiet einen Fall der besonderen Art. Der Peruaner Saúl Luciano Lliuya verklagt den Energiekonzern RWE, weil die Auswirkungen des Klimawandels in seiner Heimat (konkret: das Schmelzen eines Gletschers) seine Existenz als Kleinbauer bedrohen. RWE wiederum habe durch den Kohlenstoffdioxidausstoß der vom zweitgrößten Versorger betriebenen Anlagen eine Mitverantwortung für das Ausmaß der Erderwärmung.

Das Landgericht Essen wies die Klage zunächst ab. Doch in zweiter Instanz ließ das Oberlandesgericht Hamm sie nun zu und ordnete die Beweisaufnahme in dem Fall an. Die Klage des Bauern sei zulässig und schlüssig begründet. Zu klären ist nun – wie in jedem anderen Prozess auch – die Frage der zuschreibbaren Verantwortung.

Verantwortung ist als philosophisches Konzept seit jeher ein zentraler Begriff des Nachdenkens über Moralität. Verantwortung ist gerade in unübersichtlichen Zeiten wie unserer ein Schlüsselkonzept der Ethik. Es gewinnt in dem Maße an Bedeutung, in dem unsere Lebensverhältnisse komplexer, unserer sozialen Subsysteme differenzierter, unsere Kenntnis langfristiger Handlungsfolgen genauer und die Rahmenbedingungen unseres Handelns unschärfer werden. Wir haben – unabhängig vom persönlichen Glauben – unser Handeln zu verantworten.

Menschliche Verantwortung kann dabei immer nur eine „abgestufte“ sein, wobei es „nach oben und nach unten hin eine Grenze gibt, jenseits derer wir unsere Verantwortung nur noch negativ, durch Unterlassen wahrnehmen können, dies allerdings dann auch müssen, und zwar mit einer Eindeutigkeit und Striktheit, die bei der aktiven Verantwortlichkeit fast nie gegeben ist. Die Obergrenze liegt dort, wo das Ganze des Universums beziehungsweise der Welt und der Menschheit ins Spiel kommt, die untere Grenze dort, wo die Würde der einzelnen Person tangiert wird“ (Robert Spaemann). Für den vorliegenden Fall gilt beides: Es geht um die Würde eines Einzelnen und zugleich um unser aller Zukunft.

Die entscheidende Frage ist: Was konnte RWE wissen, um sein ohne jeden Zweifel klimaschädliches Handeln zu ändern? Fakt ist, dass bereits seit Jahrzehnten klimawissenschaftliche Modelle existieren, die in großer Plausibilität den Zusammenhang zwischen Kohlenstoffdioxidausstoß, Erderwärmung, Gletscherschmelze und Verlusten für die Landwirtschaft erhellen. Der Treibhauseffekt wurde bereits 1824 von Joseph Fourier entdeckt und 1896 von Svante Arrhenius quantitativ beschrieben. Die systematische Erforschung des Treibhauseffekts begann 1958 durch Charles D. Keeling. RWE kann sich also nicht damit herausreden, von nichts gewusst zu haben.

Schwieriger wird es sein, das genaue Maß an Verantwortung (und damit Schuld) zu bestimmen, denn RWE hat den Klimawandel sicher nicht allein ursächlich herbeigeführt. Andererseits gibt es keine Gleichbehandlung im Unrecht: Ein Mörder (oder Ladendieb) kann nicht deswegen auf Freispruch plädieren, weil andere Mörder (oder Ladendiebe) frei rumlaufen. Wie dem auch sei und was immer das Oberlandesgericht Hamm entscheidet: Saúl Luciano Lliuya gegen die Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft ist hochinteressanter Präzedenzfall.

(Josef Bordat)