Besondere Zeiten, besondere Maßnahmen

23. Mai 2014


Amtsgericht Pückelhofen-Erkenschwick

– Der Vorsitzende Richter –

Im Hause

Betr.: Befristete Änderung der Anwesenheitspflichtzeiten nach § 23 der Betriebsvereinbarung

Sehr geehrte Herr Vorsitzender Richter am Amtsgericht Pückelhofen-Erkenschwick,

im Zeitraum vom 12. Juni bis 13. Juli 2014 veranstaltet die FIFA, ein eingetragener Verein mit Sitz in Zürich (Schweiz), 52 gewerbsmäßig ausgeübte Wettspiele in Form einer in sich geschlossenen Serie öffentlicher Darbietungen zum Zweck der Zerstreuung gegen Entgeltzahlung.Der normative Rahmen der einzelnen Veranstaltungen („Regelwerk“) kann hier eingesehen werden. Die Darbietungen finden in der Föderativen Republik Brasilien statt, dessen Hoheitsgebiet sich über die Zeitzonen UTC−4 bis UTC−2 erstreckt (vgl. Asservat II/23/7 mit der Aufschrift „Mein erster Leuchtglobus“).

Zur Ermöglichung einer augenscheinlichen Kenntnisnahme der Darbietungen ist eine Ausstrahlung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgesehen (s. Anlage „Kicker-TV-Spielplan“). Der für die Bundesrepublik Deutschland geltende Rundfunkstaatsvertrag i.d.F.v. 15.12.2010 findet entsprechend Anwendung, da die Erlangung von Kenntnis über Wettspielverlauf und Wettspielergebnis ohne schuldhaftes Zögern aufgrund dessen historischer Bedeutung n.h.M. im höheren Interesse des Gemeinwohls liegt, obgleich dies dazu führt, dass die Kenntnisnahme ganz oder teilweise im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr MESZ geschieht.

Die beim o.g. Vorgang fakultativ, aber doch regelmäßig vollzogene Einnahme alkoholischer Getränke mittlerer Art und Güte sowie die emotionale Belastung durch die im Rahmen der Darbietung unverzüglich zu treffenden und unmittelbar bindenden Entscheidungen ohne Einspruchsfrist und / oder die Möglichkeit zur Revision könnten insgesamt dazu führen, dass die für die Wiederherstellung der Arbeitskraft notwendige Erholungszeit unzulässig verkürzt ist oder gar ganz ausfällt. In diesem Zusammenhang verweisen wir diesseitig auf das Gutachten „Wir machen durch bis morgen früh und singen bumsfaldera. Der Einfluss der Fußball-WM in Brasilien auf die europäische Automobilproduktion im Geschäftsjahr 2014“ vom Zentralverband der Deutschen Industrie- und Handelskammern.

Insoweit liegen zwingende Gründe vor, die früheste regelmäßige Arbeitsaufnahme an Werktagen, die keine Feiertage sind, im Zeitraum von 12. Juni 2014, 12 Uhr MESZ bis 14. Juli 2014, 12 Uhr MESZ auf

10 Uhr MESZ

einheitlich festzulegen.

Für den Personalrat

Hochachtungsvoll

Dr. Schmitz-Trienekens, Stellvertr. Amtsleiter

P.S.: Olé!

(Josef Bordat)

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