AfD

31. Januar 2016


Ich halte wenig von Pauschalurteilen. Man muss sich auch bei Parteien, die man nicht mag, ins Programm vertiefen und danach entscheiden, warum man die Partei nicht mag. So etwas hat eine Bloggerin versucht, allerdings in unsachlicher Weise. Die hervorragende Analyse, die Tobias Klein dazu vorlegt, steht nicht im Dienste der AfD, sondern der Vernunft. Lesenswert.

Das war gestern. Nun muss ich heute zur Kenntnis nehmen, dass eine hochrangige AfD-Politikerin offenbar erwägt, auf Menschen schießen zu lassen, die bei uns Zuflucht suchen – und dabei auch Kinder nicht ausnimmt. Ob diese Menschen Rechtsgründe haben oder nicht, zu uns zu kommen, kann keine Rolle spielen – zumal man dies einem Menschen ja nicht ansieht.

Die Erwägung, an der Grenze auf Menschen schießen zu lassen, ist die weit größere Grenzverletzung. Damit ist eine Grenze überschritten, die jedem staatlichen Handeln unmittelbar und mittelbar jedem Handeln überhaupt gesetzt ist: die Achtung vor der Würde des Menschen, dessen Leben die höchste Ausdrucksform dieser Würde ist.

Wenn es also mehr sein sollte als eine unbedachte Privatmeinung, die aus dem Kontext gerissen wurde, wenn es tatsächlich Position der Partei ist, dass es gut sei, auf Menschen zu schießen, die zu uns kommen wollen, dann ist diese Partei aus genau diesem Grund für jeden, der auch nur mindestens mit einem Bein auf dem Grundgesetz steht, in erster Linie eines: unwählbar. Mindestens.

Dass ich der Meinung bin, man habe trotzdem nicht das Recht, Frau Beatrix von Storch den Tod zu wünschen, sie an Leib und Leben zu bedrohen und / oder ihr Eigentum zu beschädigen, bleibt davon unbenommen. Und dass die Zahl derer, die diese beiden Dinge in Einklang zu bringen vermögen, von Minute zu Minute kleiner wird, ist bedauerlich, aber wohl nicht zu ändern.

(Josef Bordat)

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