Religionsfreiheit. Pressefreiheit

11. Januar 2017


Leider werden grundlegene Freiheitsrechte nicht selten gegeneinander ausgespielt. Dabei sind Menschenrechte unteilbar. Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit stehen auf der einen und Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit auf der anderen Seite der Menschenrechtsmedaille.

Ein religiöser Glaube kann nicht frei ausgeübt werden, wenn es keine Freiheit der Meinungsäußerung gibt, und Journalisten können nicht frei wirken, wenn ein bedeutender Teil der Kultur, über die sie berichten wollen, nur unter strengen behördlichen Kontrollen und absurden Genehmigungsvorbehalten realisiert werden kann. Letztlich basiert auch der Spott über Religion wesentlich auf deren Freiheit.

Gerade, wenn Religion – wie heute üblich – nicht mehr als geistliches Band von Kultur und Volk, sondern nur noch als eine x-beliebige Geisteshaltung unter vielen angesehen und stärker als bisher ins Persönliche gedrängt wird, also Meinung ist, sollte klar sein, dass zwischen diese elementaren Freiheitsrechte des Menschen kein Blatt Papier passt. Für beide Rechte gilt zudem die gleiche Grenze: die Würde des Menschen, aus der die Freiheit geistlicher, geistiger und materieller Entfaltung erwächst.

Interessant ist es daher, den heute erschienen Weltverfolgungsindex 2017 (WVI, Open Doors) mit der Zensurrangliste 2015 (Committee to Protect Journalists) zu vergleichen. Und siehe da: Drei Staaten tauchen in beiden Top Ten auf: Nordkorea, Eritrea und der Iran. Weiterhin zählen aus der Top Ten des Mangels an Pressefreiheit fünf Staaten zu den 50 größten Christenverfolgern: Saudi Arabien (Platz 14 im WVI), Äthiopien (22), Vietnam (17), China (39) und Myanmar (28).

Nur auf Kuba und in Aserbaidschan scheint es um die Meinungsfreiheit weit schlechter bestellt als um die Religionsfreiheit – beide Länder werden vom Committee to Protect Journalists weit oben auf der Schwarzen Liste geführt, tauchen aber im Weltverfolgungsindex 2017 von Open Doors nicht auf. Das muss aber nicht heißen, dass Christen im autoritär regierten Aserbaidschan oder im Karibik-Sozialismus Kubas nun völlig uneingeschränkt ihre Religion ausüben können. Es bedeutet nur, dass diese Länder es nicht unter die 50 schlimmsten Staaten „geschafft“ haben. Das ist noch kein Ruhmesblatt.

Insgesamt zeigt sich: Wo Journalisten nicht in Ruhe arbeiten können, werden auch Christen nicht in Ruhe gelassen – und umgekehrt. Das könnte zur wechselseitigen Solidarität Anlass geben. Nur, wenn die Menschenrechtslage sich ingesamt bessert, wenn frei gesprochen, geschrieben und berichtet werden kann, ist auch eine Besserung der Lage von Christen und anderer verfolgter Minderheiten in Reichweite. Die Rechte unterschiedlicher Gruppen gegeneinander auszuspielen, das hilft hingegen nur denen, die alle diese Rechte gleichermaßen mit Füßen treten.

(Josef Bordat)

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