Die Universität Hamburg hat als erste deutsche Hochschule den Umgang mit Religion und Religionsausübung aus ihrem Gelände verbindlich geregelt. In einem „Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg“ erläutern und begründen sie, was geht – und was nicht.

Der nachvollziehbare Grundsatz des Papiers: Lehre und Forschung unterliegen wissenschaftlichen Standards und sollen ungestört von Glaubensbekenntnissen vollzogen werden. Jeder soll seine Religion leben dürfen, auch an der Uni, es sei denn, dies stört den genannten Grundsatz – oder auch einzelne Angehörige der Hochschule.

Regelmäßig ist das nicht der Fall, wenn religiöse Rituale auf den „Raum der Stille“ beschränkt bleiben, wenn religiöse Bekleidung den Anforderungen des Uni-Betriebs entsprechen (Vollverschleierung in der Vorlesung: Ja; Vollverschleierung in der Prüfung: Nein) und wenn – selbstverständlich – niemand zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird.

Der Verhaltenskodex mündet in ein Zehn-Punkte-Programm zur konkreten Regelung der Religionsausübung auf dem Universitätsgelände („Ausführungsbestimmung des Präsidiums zum Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg der AG Religionsausübung“). Darin wird bei Zuwiderhandlung mit der Ausübung des Hausrechts gedroht.

Das Grundsatzpapier und die „Zehn Gebote“ sind ausgewogen und angemessen. An der ein oder anderen Stelle wünscht man sich als religiöser Mensch etwas mehr Wohlwollen und etwas weniger Misstrauen gegenüber religiösen Menschen, aber im Großen und Ganzen kann ein Christ gut damit leben.

Ob – um mal ein Beispiel zu nennen – Muslime das genauso sehen, weiß ich nicht. Deutlich wird – obgleich von der Universität bestritten -, dass es hier insbesondere um ein Zurückdrängen des gewachsenen islamischen Einflusses auf den Lehr- und Forschungsbetrieb geht. Die Beispiele – Diskriminierung von Frauen, lautes Beten, Essensangebot in der Mensa, rituelle Waschungen, Fälle von Nötigung – deuten ganz eindeutig in diese Richtung.

Und das auch, obwohl die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), Franziska Hildebrandt, gegenüber katholisch.de beteuert, es gehe nicht nur „um Menschen muslimischen Glaubens“. Immerhin soll es da mal einen „jungen Mann“ gegeben haben, erinnert sich der Präsident der Universität Hamburg, Dieter Lenzen, der „immer wieder mit lauten ‚Jesus‘-Rufen aufgefallen“ sei. Auch das ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex.

Bleibt abzuwarten, ob dem Hamburger Vorbild nun andere Universitäten folgen. Angebracht wäre es vielleicht, nach Berichten darüber, dass Muslime den „Raum der Stille“ vereinnahmt haben (Universität Dortmund) oder gar „Streit über Räume zum Gebet“ entstand (Universität Stuttgart) bzw. Muslimen erst gar keine Gebetsräume angeboten werden (Technische Universität Berlin). Eine bundesweite Regelung wäre nicht das schlechteste. Das „Hamburger Modell“ kann dabei die Richtung weisen.

(Josef Bordat)