Dummheit und Buße

4. März 2017


Ein mittlerweile nicht mehr unbekannter Täter hatte an und in verschiedenen Kirchen des Bistums Augsburg Hassparolen verbreitet. Nicht per Flugblatt, sondern durch das Aufsprühen von Lackfarbe, die sich nur kostenintensiv entfernen lässt.

Natürlich müssen Schmierereien – abgesehen von deren Strafbarkeit – keinen tieferen Sinn ergeben. Sie müssen nicht mal orthographisch korrekt sein, obwohl es schon körperlich weh tut, feststellen zu müssen, dass der junge Mann in seinem Bekenntnis für den Buddhismus „Buddismus“ schreibt. Aber eines provoziert mich dann doch: Beten und Handeln werden als gegensätzlich begriffen, obwohl Beten und Handeln zusammengehören. Gerade der gestrige Weltgebetstag macht das deutlich: „Informiert beten – betend handeln“.

Die Kirche hat indes auch auf zerstörerische Uninformiertheit eine Antwort: den Bußritus nach Canon 1211 des Codex Iuris Canonici. Dort heißt es: „Heilige Orte werden geschändet durch dort geschehene, schwer verletzende, mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen, die nach dem Urteil des Ortsordinarius so schwer und der Heiligkeit des Ortes entgegen sind, daß es nicht mehr erlaubt ist, an ihnen Gottesdienst zu halten, bis die Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher behoben ist“. Ortsbischof Konrad Zdarsa wird den Bußritus zeitnah durchführen.

Und der Täter? Der bekommt hoffentlich seine gerechte Strafe. Angefangen mit einem Deutschkurs. Oder: „Einführung in den Buddhismus“.

(Josef Bordat)