Rücktritt des Papstes angebracht?

11. Februar 2013


Mit Dank an Stefan Ahrens für den Hinweis.

Wenn ein Papst zur klaren Erkenntnis kommt, dass er physisch, psychisch und geistig den Auftrag seines Amtes nicht mehr bewältigen kann, dann hat er ein Recht und unter Umständen auch eine Pflicht, zurückzutreten.

Papst Benedikt XVI. (im Gespräch mit Peter Seewald, in: Licht der Welt, S. 47)

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