Der Gott der Verfassungspräambel

12. Februar 2014


Im nördlichsten Bundesland, dem schönen Schleswig-Holstein, ist ein Streit über den Gottesbezug in der Verfassung entbrannt. In der Präambel der neuen Landesverfassung, die gegen Ende des Jahres vorlegen soll, fehlt der Bezug auf Gott. Das Land zwischen den Meeren möchte künftig ohne Gott leben.

Warum das ein Problem ist, erklärt der Hamburger Erzbischof Werner Thissen gegenüber Radio Vatikan: „Wir dürfen nicht Gott spielen! Wir sind nicht diejenigen, die über alles zu befinden haben. Das ist eine Stärke der Demokratie, dass die höchste Stelle nicht von Menschen besetzt ist, sondern von Gott und dass man vor Gott und seinem Gewissen Rechenschaft ablegen muss. Außerdem ist das ein starkes Moment der Freiheit, denn dadurch werden auch Minderheiten geschützt. Der Mensch kann und darf nicht alles.“

Der Gottesbezug hat also auch (und gerade) in der Demokratie Sinn, damit diese nicht zur Mehrheitsdiktatur wird. Es geht beim Gottesbezug in Gestalt der nominatio Dei um eine prinzipielle Machtbegrenzung des Menschen, nicht um eine konfessionelle Festlegung.

(Josef Bordat)

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