26. August 1789: Französische Nationalversammlung beschließt Erklärung der Menschenrechte

Die 17 Artikel umfassende Déclaration des droits de l’homme et du citoyen des Marquise de Lafayette gilt als Meilenstein der Rechtsentwicklung. Dabei hat die französische Menschenrechtserklärung einige viel wichtigere Vorläufer.

Bereits das Mittelalter kannte Herrschaftsbegrenzungsverträge. Der bekannteste ist wohl die englische Magna Charta Libertatum von 1215, die mit der Formel „Kein freier Mann darf ohne den Spruch eines Richters verhaftet, gefangen gehalten, seines Vermögens beraubt, für vogelfrei erklärt, verbannt oder in anderer Weise bestraft werden“ unserem liberalen Abwehrrechtsverständnis schon ziemlich nahe kommt.

Zeitlich vor der französischen Menschenrechtserklärung liegen auch noch zwei bekannte amerikanische Papiere: die Virginia Bill of Rights, die Georg Mason am 12. Juni 1776 verkündigte, und die Declaration of Independence vom 4. Juli 1776, die mit dem Namen Thomas Jefferson verbunden ist.

Diese beiden Dokumente sind weit bedeutendere Meilensteine. Die größere Wirkung der US-Entwürfe lässt sich damit erklären, dass sie die einzelnen Rechte klar definierten und damit eine juristisch haltbare Ausgestaltung aufwiesen, während der französische Entwurf als Kampfparole der Revolution unter der Losung „Liberté, Egalité, Fraternité“ viel Pathos vermittelt und wenig konkrete Normativität stiftet.

Diese Schwäche beseitigten die Franzosen nach der napoleonischen Ära und schufen 1814 mit der Charte constitutionelle eine für zahlreiche im 19. Jahrhundert entstehende Nationalstaaten vorbildliche Verfassung. In den ersten drei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts wurden in Europa 70 Verfassungen verkündigt und viele europäische Staaten griffen dabei die französische Verfassung mit ihrem Grundrechtskatalog auf.

(Josef Bordat)