Würde und Wünsche

28. August 2015


Der Deutsche Bundestag wird nach der Sommerpause über die Neuregelung des Themas Aktive Sterbehilfe sprechen. Debattiert wird über vier Gesetzentwürfe, von denen drei die aktive Sterbehilfe in der einen oder anderen Form legalisieren wollen, während einer die aktive Sterbehilfe verbieten will, ohne Wenn und Aber. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat die vier Entwürfe vorab darauf geprüft, ob sie gegen das Grundgesetz verstoßen; in Deutschland müssen Gesetze nämlich verfassungskonform sein. Das sei bei dreien nicht der Fall, nämlich bei denen, die aktive Sterbehilfe in der einen oder anderen Form legalisieren wollen. Nur für einen Entwurf konnten die Gutachter grünes Licht geben: für den, der aktive Sterbehilfe verbieten will, ohne Wenn und Aber.

Interessant ist, wie der Berliner Tagesspiegel diesen Befund kommentiert: Der Mangel liege nicht etwa auf Seiten der Gesetzentwürfe, sondern auf Seiten der Gutachter. Da begutachten diese Menschen doch tatsächlich aufgrund der geltenden Verfassungslage! Ohne Rücksicht darauf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Ohne Gespür dafür, dass man Artikel 1 Grundgesetz – die Sache mit der Menschenwürde – doch seit Jahrzehnten schon so verbiegt, dass es dem Zeitgeist in den Kram passt. Aber: Halt! Ironischerweise wird die Tagesspiegel-Einschätzung gerade mit der „Würde des Menschen“ gerechtfertigt, die nach Ansicht des Kommentars nicht in erster Linie das Leben schütze, sondern den mutmaßlichen „Willen“, dieses zu beenden. Es sei mit der „Würde des Menschen“ unvereinbar, Menschen zu zwingen, auf den Tod zu warten, ihnen „von oben herab ein qualvolles ’natürliches‘ Sterben zu verordnen“. Soweit sind wir schon in Sachen Orwell: Würde ist Wunsch, Leben ist Zwang.

Um das durchzuboxen, müssen auch die Gutachter dran glauben. Unmöglich sei es, dass sie nicht einsehen, welchen Zugewinn an Menschenwürde die aktive Sterbehilfe biete. Im abschließenden Urteil wird deutlich, dass der Würdebegriff des Grundgesetzes komplett auf den Kopf gestellt werden muss, um aktive Sterbehilfe als verfassungskonform ausweisen zu können: „Im Grundgesetz geht es zuvorderst um die Würde des Menschen. Vielleicht sollten naseweise Verfassungsrechtler dieses Gebot bei der Bewertung von Gesetzesinitiativen zur Sterbehilfe etwas stärker in den Blick nehmen“. Wer – wie ich – so naiv war zu glauben, der Bezug auf die Würde des Menschen garantiere zunächst den unbedingten Schutz ihrer Voraussetzung, also: des menschlichen Lebens, hat spätestens jetzt ein Knoten im Kopf.

Die Sache liegt also wie folgt: Da wird legislativ immer wieder und immer tiefer ins überpositive Lebensrecht des Menschen eingegriffen und das Grundgesetz – das dieses garantiert – so umgedeutet, dass es wirkungslos bleibt, wenn man es in kritischer Absicht zitiert. Die Menschenwürde wird zur Grundlage dafür, dem Menschen alle Wünsche zu erfüllen, die er hegt – auch gegen den ureigenen Sinn des Begriffs Menschenwürde. Selbst der Todeswunsch ist ein solcher, der gefälligst der „Würde des Menschen“ entsprechen soll, denn die schützt den Wunsch mehr als alles andere, mehr als das Leben des Menschen an sich, mehr auch als das Gewissen von Ärzten und Angehörigen.

Das ist ein autonomistisches und (soweit für allgemeine Regeln eine Mehrheit verlangt wird) konventionalistisches Verständnis von Verfassungskonzepten mit Naturrechtsüberhang (zu diesen gehörte ehedem auch die Menschenwürde). Kann man so machen. Klar. Nur darf man sich dann nicht wundern, dass sich Menschen aus Gewissensgründen aus dieser Rechtsgemeinschaft verabschieden. Wer der Ansicht ist, der natürliche Tod sei die einzige Form des Sterbens in Würde, zumindest dann, wenn wir diesen Begriff noch ernst nehmen und nicht nur als flexibles Feigenblatt für unsere Wünsche missverstehen, muss sich in einem Rechtssystem, das gerade darauf basiert, dass das Verhältnis von Würde und Leben auf den Kopf gestellt wurde, innerlich distanzieren.

Mehrheit ist nicht Wahrheit. Das hat Papst Benedikt dem Deutschen Bundestag vor vier Jahren zu bedenken gegeben. Doch wo die Würde nicht mehr das Leben des Menschen schützt, sondern dessen Wünsche, einschließlich des Wunsches, dieses Leben zu beenden, wo der natürliche Sterbeprozess als unzumutbare Würdeverletzung begriffen wird, wo das Recht auf Tod vom Zwang zum Leben befreit, da ist Wahrheit längst Lüge. Und damit ist gleich, was mehrheitsfähig ist: Wahrheit oder Lüge. Hauptsache, man darf töten. Wegen der Menschenwürde.

(Josef Bordat)

Kommentare sind geschlossen.