Euthanasie mit Auszeichnung?

17. Mai 2015


Warum Peter Singer keinen Preis verdient. Nicht mal seinen eigenen.

1. In der Berliner Tiergartenstraße 4 wurde im Sommer 1939 – kurz vor Beginn des Zweiten Weltkriegs – von den Nationalsozialisten ein Programm geplant, dass etwa 300.000 kranken oder behinderten Menschen das Leben kostete. Bei dem zynisch „Euthanasie“ (zu deutsch: „Guter Tod“) genannten Vernichtungsprogramm kam eine Ideologie zum Tragen, die Hitler selbst ganz unverblümt als „erlösende Lehre von der Nichtigkeit und Unbedeutendheit des einzelnen Menschen“ beschrieben hat, als eine Ideologie, die gegen jene „christliche Lehre von der unendlichen Bedeutung der menschlichen Einzelseele“ gerichtet sei und nun „mit eiskalter Klarheit“ umgesetzt werde. Bevor es die Juden traf, traf es in der „Aktion T 4“ angebliche „Versager“, „Volksschädlinge“, „Gemeinschaftsfremde“, „unnütze Esser“, Trägerinnen und Träger „verderblicher Gene“ und – ganz allgemein – „unwertes Leben“. Vielleicht wären Sie auch ein Kandidat gewesen oder kennen Menschen, die damals „euthanasiert“ worden wären. 76 Jahre später soll ein paar Straßen weiter, nämlich in dem Bildungs- und Veranstaltungszentrum Urania, einem Philosophen ein Preis verliehen werden. Preis und Preisträger tragen praktischerweise den gleichen Namen: Peter Singer. Ich bin – offenbar mit anderen Menschen – der Meinung, dass diesem Philosophen kein Preis gebührt. Nicht mal sein eigener. Und schon gar nicht hier. Warum? Das will ich gerne sagen: Im Rahmen seiner Tierethik begeht Singer mehrere Tabubrüche, die den Menschen betreffen. Anders gesagt: Singers Tierschutz findet auf dem Rücken des Menschen statt. Wie das geht, will ich kurz skizzieren.

2. Zunächst weist Singer jedes Aufrechterhalten einer übergeordneten Stellung des Menschen gegenüber der Fauna als „Speziesismus“ zurück und stellt es auf eine Stufe mit Rassismus: „Dem Leben eines Wesens bloß deshalb den Vorzug zu geben, weil das Lebewesen unserer Spezies angehört, würde uns in dieselbe Position bringen wie die Rassisten, die denen den Vorzug geben, die zu ihrer Rasse gehören.“[1] So unbegründet wir etwa eine Bevorzugung Weißer gegenüber Schwarzen heute sehen, so unbegründet wird künftigen Generation – so Singer – die Differenzierung zwischen Mensch und Tier erscheinen. Auch aus der Einschätzung unterschiedlicher Leidensfähigkeit bei Eingriffen in den Körper folgt für den Tierethiker nur unzulässigerweise die Favorisierung des Tieres vor dem Menschen: „Normale erwachsene Menschen haben geistige Fähigkeiten, derentwegen sie unter gewissen Umständen mehr leiden als Tiere. […] Was dieses Argument betrifft, so gehören nichtmenschliche Lebewesen, Säuglinge und schwer geistig behinderte Menschen zur selben Kategorie; und wenn wir uns dieses Arguments bedienen, um Experimente an nichtmenschlichen Lebewesen zu rechtfertigen, so müssen wir uns selbst fragen, ob wir bereit sind, Experimente an Säuglingen und schwer geistig behinderten Menschen zuzulassen. Wenn wir einen Unterschied zwischen Tieren und diesen Menschen machen, so ist das nur möglich, weil wir die Angehörigen unserer eigenen Spezies in moralisch unvertretbarer Weise bevorzugen.“[2] Hier setzt nun eine besonders gefährliche Argumentationskette ein, die Bezüge zu den brisanten Themen Abtreibung[3] und Euthanasie[4] aufweist. Freilich will kein Tierrechtsaktivist – vermutlich nicht einmal Singer – den Tod von Menschen, er will ja gerade das Leben in all seinen Formen gleichermaßen geschützt wissen. Doch führt die Argumentation, deren Basis prima facie die Gleichwertigkeit von Tier und Mensch ist, nicht nur zu einer Aufwertung des Tiers, sondern zugleich auch zu einer Abwertung des Menschen, zumindest aber zu einer Relativierung der herausgehobenen Stellung des Menschen, die es leichter macht, über menschliches Leben zu verhandeln, da diesem die absolute Würde genommen und statt dessen ein relativer Wert beigemessen wird, als Ergebnis utilitaristischer Erwägungen zu Lebensinteressen.

3. Singer behauptet nämlich sodann als Teil seiner Speziesismus-Kritik, dass Menschen und Tiere tatsächlich gleich behandelt werden sollten, wenn sie dieselben Interessen haben, etwa das Interesse, von Schmerzen verschont zu bleiben. Singer gibt dafür ein Beispiel: „If we consider it wrong to inflict that much pain on a baby for no good reason then we must, unless we are speciesists, consider it equally wrong to inflict the same amount of pain on a horse for no good reason.“[5] Wenn wir es also für falsch halten, aus nichtigem Grunde einem Baby Schmerzen zuzufügen, dann sind wir Speziezisten, wenn wir es nicht gleichermaßen als falsch ansehen, aus nichtigem Grunde einem Pferd Schmerzen zuzufügen. Daraus folgt, dass wir, so wir keine Speziezisten sein wollen, weder das Pferd noch das menschliche Baby schlagen dürfen. Das Interesse, von Schmerzen verschont zu bleiben, ist Ausdruck der Leidensfähigkeit. An diesem Begriff unterscheidet Singer die „Wesen“: „Wenn ein Wesen leidet, kann es keine moralische Rechtfertigung dafür geben, sich zu weigern, dieses Leiden zu berücksichtigen. Es kommt nicht auf die Natur des Wesens an. Ist ein Wesen nicht leidensfähig oder nicht fähig, Freude oder Glück zu erfahren, dann gibt es nichts zu berücksichtigen. Deshalb ist die Grenze der Empfindungsfähigkeit die einzig vertretbare Grenze für die Rücksichtnahme auf die Interessen anderer.“[6] Wer so denkt, für den ist auch im Umkehrschluss kein Unterschied zu machen zwischen Mensch und Tier: „Weit davon entfernt, sich für jedes Leben einzusetzen, […] zeigen diejenigen, die gegen Abtreibung protestieren, jedoch regelmäßig das Fleisch von Hühnern, Schweinen und Kälbern verspeisen, nur ein vordergründiges Interesse am Leben von Wesen, die zu unserer Spezies gehören. Denn bei jedem fairen Vergleich moralisch relevanter Eigenschaften wie Rationalität, Selbstbewußtsein, Bewußtsein, Autonomie, Lust und Schmerzempfindung und so weiter haben das Kalb, das Schwein und das viel verspottete Huhn einen guten Vorsprung vor dem Fötus in jedem Stadium der Schwangerschaft und wenn wir einen weniger als drei Monate alten Fötus nehmen, so würde sogar ein Fisch, ja eine Garnele mehr Anzeichen von Bewußtsein zeigen. Ich schlage daher vor, dem Leben eines Fötus keinen größeren Wert zuzubilligen als dem Leben eines nichtmenschlichen Lebewesens auf einer ähnlichen Stufe der Rationalität, des Selbstbewußtseins, der Wahrnehmungsfähigkeit, der Sensibilität etc.“[7]

4. Als eine Folge der Orientierung an Empfindungsfähigkeit bzw. an dem utilitaristischen Interessebegriff trennt Singer nicht Menschen von Tieren, sondern Personen (Wesen, mit der Fähigkeit, Interessen zu entwickeln) von „Nicht-Personen“ (Wesen, die diese Fähigkeit nicht haben). Dabei gehören „some nonhuman animals“[8] in die erste Gruppe (etwa Affen), jeder menschliche Fötus jedoch in die zweite, denn: „no fetus is a person“[9], ergo: „no fetus has the same claim to life as a person“[10]. Für Singer hat die (angebliche) Unfähigkeit von Föten vor der 18. Schwangerschaftswoche „of feeling anything at all“[11] die Konsequenz, dass „an abortion up to this point terminates an existance that is of no intrinsic value at all“[12]. Noch mal in aller gebotenen Deutlichkeit: 1. Da kein Fötus eine Person ist, hat kein Fötus denselben Anspruch auf Leben wie eine Person. 2. Es ist unwahrscheinlich, dass Föten vor der 18. Schwangerschaftswoche fähig sind, etwas zu empfinden, weil ihr Nervensystem noch nicht genug entwickelt ist. 3. Deshalb beendet eine Abtreibung vor der 18. Schwangerschaftswoche eine Existenz, die überhaupt keinen Wert an sich hat. Singer ist also der Meinung, werdendes menschliches Leben habe in diesem Stadium „no intrinsic value at all“, „keinen Wert an sich“. Nach der 18. Schwangerschaftswoche sollte eine Abtreibung zwar „not be taken lightly“, sie sei jedoch „hard to condemn in a society that slaughters far more developed forms of life for the taste of their flesh“.[13] Und wer aufgrund des Prinzips der Interessenerwägung alle Wesen unterschiedslos auf Präferenzenbildungsfähigkeit hin untersucht, muss auch die letzte Konsequenz aus dieser Argumentation ziehen: „Tötet man eine Schnecke oder einen 24 Stunden alten Säugling, so vereitelt man keine Wünsche […], weil Schnecken und Neugeborene unfähig sind, solche Wünsche zu haben.“[14] Nicht das Leben des Embryo, nicht das des Fötus, sondern dass des Neugeborenen, also – das ist wohl unstreitig – eines Menschen, wird hier mit Hilfe eines utilitaristischen Konzepts, welches das Lebensrecht an die Fähigkeit bindet, Wünsche, Interessen und Präferenzen zu haben, in einer Weise degradiert, die unerträglich ist. Und dies als Folge jener tierethischen Erwägungen, für die Singer nun einen – Pardon: seinen – Preis bekommen soll.

5. Das philosophische Problem in diesem Argument den Schwangerschaftsabbruch und die Tötung eines Babys betreffend, liegt im Vergleich des aktualen Status eines menschlichen Fötus bzw. Babys mit dem entwickelter Tiere – immer vor dem Hintergrund des Interessenbegriffs – bei gleichzeitiger Ausblendung des potentiellen Vermögens, das menschliches Leben von der Empfängnis an in sich trägt. Wir wissen, dass der Fötus alles hat, was es braucht, um ein Mensch zu werden, und der Mensch hat alles, um Person zu werden. Daher sollten wir das menschliche Lebewesen von Anfang zuerst und vor allem als eine „potentielle Person“ betrachten, die im moraltheoretischen Kontext wie eine Person zu behandeln ist. Singers Argumente betreffen aber nicht nur das Problem der Abtreibung, sondern – wie erwähnt – auch das der Euthanasie. Hier schließen sich die ungeheuerlichen Schlussfolgerungen aus den Überlegungen zur Empfindungsfähigkeit und zum Interesse und der Aufhebung aller prinzipiellen Unterschiede zwischen Mensch und Tier nahtlos an: „Wir bezweifeln nicht, daß es richtig ist, ein schwerverletztes oder krankes Tier zu erschießen, wenn es Schmerzen hat und seine Chance auf Genesung gering ist. ,Der Natur ihren Lauf lassen’, ihm eine Behandlung vorzuenthalten, aber sich zu weigern, es zu töten, wäre offensichtlich unrecht. […] was bei einem Pferd offensichtlich unrecht ist, [ist] ebenso unrecht [..], wenn wir es mit einem behinderten Säugling zu tun haben.“[15] Und weiter: „Würden behinderte Neugeborene bis etwa einen Woche oder einen Monat nach der Geburt nicht als Wesen betrachtet, die ein Recht auf Leben haben, dann wären die Eltern in der Lage, in gemeinsamer Beratung mit dem Arzt und auf viel breiterer Wissensgrundlage in bezug auf den Gesundheitszustand des Kindes, als dies vor der Geburt möglich ist, ihre Entscheidung zu treffen.“[16] Die Argumentation Singers kann als Rechtfertigung dafür genommen werden, Menschen zu töten, indem man darauf verweist, dass der aktuale Status einiger Tiere (als „Personen“) hinsichtlich seiner Relevanz für moralische Erwägungen dem aktualen Status einiger Menschen, etwa schwer geistig Behinderter (als „Nicht-Personen“) zumindest ebenbürtig, mit Blick auf Begriffe wie Wünsche, Präferenzen und Interessen sogar überlegen ist. Und wieder folgt dazu ein Mensch-Tier-Vergleich: „Some nonhuman animals appear to be rational and selfconscious beings, conceiving themselves as distinct beings with a past and a future. When this is so, or to the best of our knowledge may be so, the case against killing is strong, as strong as the case against killing permanently defective human beings at a similar mental level.“[17] Töten wir also weiterhin diese hochentwickelten Tiere zu unserem Nutzen, dann können wir, so Singer, das Töten von Menschen, die auf derselben oder einer niedrigeren Bewusstseinsebene stehen, nicht verurteilen. Dies ist nun eine sehr problematische Auswirkung, die direkt in die Euthanasie mündet, als ein erster Schritt auf einem Weg, der möglicherweise bis hin zum Völkermord führt – es wäre nicht das erste Mal in der Geschichte.[18]

Anmerkungen:

1 Peter Singer: Praktische Ethik. 2. Aufl., Stuttgart 1994, S. 121.
2 Singer: Prakt. Ethik, S. 87 f.
3 Vgl. Peter Singer: Practical Ethics. Cambridge 1979, S. 106-126 und Peter Singer: Abortion, in: Ted Honderich (Hg.): The Oxford Companion to Philosophy. Oxford 1995, S. 2-3.
4 Singer: Pract. Eth., S. 126-157.
5 Singer: Pract. Eth., S. 52.
6 Singer: Prakt. Ethik, S. 84 f.
7 Peter Singer: „Schwangerschaftsabbruch und ethische Güterabwägung“, in: Hans-Martin Sass (Hg.), Medizin und Ethik. 2. Aufl., Stuttgart 1994, S.139-159, hier: S. 154 f.
8 Singer: Pract. Eth., S. 97.
9 Singer: Pract. Eth., S. 118.
10 Singer: Pract. Eth., S. 118.
11 Singer: Pract. Eth., S. 118. Begründet wird diese Einschätzung damit, dass „their nervous system appears to be insufficiently developed to function“ (ebd.), ohne die Frage aufzuwerfen, ob es eine Differenz zwischen „appears to be“ und „is“ gibt. Zur Problematik der Messung von Hirnströmen vgl. zudem Spätabtreibung. Einige moralische Anfragen.
12 Singer: Pract. Eth., S. 118.
13 Singer: Pract. Eth., S. 118.
14 Singer: Prakt. Ethik, S. 122 f.
15 Singer: Prakt. Ethik, S. 271.
16 Singer: Prakt. Ethik, S.243.
17 Singer: Pract. Eth., S. 103.
18 Einen Zusammenhang von „Aktion T 4“ und Schoah behauptet Zygmunt Bauman, vgl. Moderne Morde.

(Josef Bordat)

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