Brandanschlag und Gewissensfreiheit
3. November 2015
Erst Beatrix von Storch, jetzt Hedwig von Beverfoerde – zwei öffentlich engagierte Frauen, zwei feige Anschläge.
Man muss nicht die Meinung der beiden Frauen in allen Einzelheiten teilen, um der Meinung zu sein, dass das Abbrennen ihrer PKW und ihrer Räumlichkeiten ein vorzivilisatorischer Gewaltakt ist, der durch nichts gerechtfertigt werden kann.
Schon gar nicht durch Gewissensnot.