Baby. Oder neues Auto

13. Januar 2017


Heute vor 32 Jahren, am 13. Januar 1985, wird zum ersten Mal in der Geschichte eine Leihmutterschaft öffentlich bekannt. Das oberste Londoner Gericht entschied, dass das künstlich gezeugte „Baby Cotton“, geboren am 4. Januar 1985, von seiner Mutter an die „Auftraggeber“ übergeben werden durfte. Kostenpunkt: umgerechnet etwa 24.000 DM (rund 12.000 Euro), der Preis eines Mittelklassewagens. Ohne Extras.

In Deutschland sind Leihschwangerschaften verboten (Embryonenschutzgesetz, 1991), doch auch hierzulande wächst der Druck, nicht-kommerzielle Leihmutterschaften zu erlauben. Dabei ist fraglich, ob der einzig verwerfliche Aspekt der Leihschwangerschaft in der Vermarktung liegt.

Welche Folgen es für das Kind hat, seine biologische Mutter nicht zu kennen, und welche Folgen es für die Leihmutter hat, das Kind, das neun Monate mit ihr verbunden war, nach der Entbindung abgeben und vergessen zu müssen, ist noch nicht hinlänglich bekannt. Man darf jedoch vermuten: keine besonders guten.

(Josef Bordat)

Kommentare sind geschlossen.