In der Nazizeit musste man sich als evangelischer Christ entscheiden: Entweder man schloss sich den “Deutschen Christen” an – und verriet damit seinen Glauben – oder man gehörte zur “Bekennenden Kirche” – und brachte sich damit in Lebensgefahr. Führende Persönlichkeiten bezahlten ihr Bekenntnis mit KZ-Haft oder gar mit dem Tod. Der bekannteste Bekenner ist sicherlich Dietrich Bonhoeffer.

Aber Bonhoeffer stand nicht allein und auch nicht am Anfang. Als sich die Protestanten, die sich Hitlers Gleichschaltungspolitik widersetzen wollten, am 20. Oktober 1934 zur Dahlemer Bekenntnissynode zusammenfanden, wirkte Bonhoeffer in London. Am 31. Mai 1934 hatte sich die Bekennende Kirche gegründet – nun hieß es, den Kurs zu bestimmen.

Dieser ist im landeskirchlich verfassten Protestantismus nicht nur ein theologischer, sondern auch ein rechtlicher. Daher wurde auf der Synode im Berliner Bezirk Dahlem das Kirchliche Notrecht proklamiert, dergestalt, dass man die formale bestehende Beauftragung zur Kirchenleitung, die sich in den Händen von Reichsbischof Müller befand, als unrechtmäßig bezeichnete.

Dies war auch unter den Bekennern umstritten. Einige hofften, die Einheit der Evangelischen Kirche durch einen für möglich gehaltenen Rücktritt Müllers wahren zu können. Für andere war das ausgeschlossen und der Bruch vollzogen. Zu dieser Fraktion, den so genannten “Dahlemiten” gehörten neben Bonhoeffer auch Pfarrer Martin Niemöller und der Theologe Karl Barth.

Die “Dahlemiten” – in der Nazi-Zeit erbittert verfolgt – können einen späten Erfolg verbuchen: Bei der Gründung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Eisenach im Juli 1948 wurde die von ihr eingesetzte Kirchenleitung als die rechtmäßige anerkannt. Sie übergab symbolisch die Leitung an den neu gegründeten Rat der EKD. Damit war das Kirchliche Notrecht endgültig Geschichte.

(Josef Bordat)