Plumpe Schmähung

26. September 2012


Manchmal ist die Sache so einfach: Das Landgericht Köln verbietet den Vertrieb eines T-Shirts mit der Aufschrift „Scheiß RTL“. Die Begründung: Dies sei eine „plumpe Schmähung“. Dabei hatte RTL nicht wegen des „Scheiß“, sondern wegen des „RTL“ (samt Logo) geklagt – Rechtsgrund: Markenschutz.

Entwarnung also für alle Aufklärer: Religion, Glaube und Personen, denen Religion und Glaube etwas bedeutet, dürfen weiter in Wort und Bild geschmäht werden. Auch plump. Schließlich handelt es sich nicht um Marken, sondern nur um Menschen.

(Josef Bordat)