Lebensschutz. Zurück auf der Agenda

9. Februar 2017


Der Lebensschutz steht seit einigen Wochen wieder da, wo er hingehört: im Zentrum der Debatte. Nachdem die schwierige Thematik Abtreibung in Deutschland lange an den Rand gedrängt wurde – offenbar auch, indem seit Jahren weit niedrigere Zahlen veröffentlicht wurden, was mittlerweile nicht mehr nur Lebenschutzorganisationen bemängeln, wie der Leiter der Schwangerenberatung 1000plus, Kristijan Aufieros, in einem Gastbeitrag für die Tagespost („Abtreibung: Zahlen stimmen nicht“) feststellt -, gelangt sie mit Rückenwind aus den USA auch hierzulande zurück in den Fokus.

Ein US-Präsident, der einer Familienplanungsstelle, die eher unkritisch mit dem Thema Abtreibung umgeht, die Gelder streicht, ein Vizepräsident, der an einem „Marsch für das Leben“ teilnimmt – neben einigen hunderttausend anderen Menschen -, das lässt uns aufhorchen. Abtreibung? War das nicht längst (fristen)geregelt? Wozu dann die Aufregung?

Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgetragen, regelmäßig die Fristenlösung zu bedenken – unter der Fragestellung, ob sie tatsächlich so zielführend sei, wie angenommen. Ein Indikator ist dabei, ob die Fallzahlen tatsächlich sinken, wie dies damals von Befürwortern des § 218 StGB in seiner jetzigen Fassung behauptet wurde. Insoweit ist es äußerst wichtig, die richtigen Daten bei der Bewertung zugrunde zu legen. Dass die Zahlen stimmen, daran wird – wie erwähnt – offenbar ganz erheblich gezweifelt, und zwar von Experten ganz unterschiedlicher Provenienz (Details dazu im Artikel von Kristijan Aufieros).

Zum anderen ist der Lebensschutz auch außerhalb der rechtlichen Regelung ein moralisches Thema. Er betrifft schließlich eine ganz wesentliche Frage: Was ist der Mensch? Welche Möglichkeiten und Grenzen sich für den Umgang mit dem, was Mensch ist, aus der Antwort ergeben, will nicht nur im Parlament, sondern auch im Gewissen erwogen sein. Auch über Legislaturperioden hinaus.

Hier sind es oft Einzelfälle, die eine zeitlang durch die Medien gejagt werden, bis wieder mal ein Fußballer sein Laufbahnende ankündigt oder in Wuppertal eine Fahrradschloss klemmt. Nach dem Apotheker aus Neukölln hat nun ein Arzt aus Dannenberg beste Chancen, Gegenstand der Auseinandersetzung zu werden. Thomas Börner, Chefgynäkologe der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik (EJK) im niedersächsischen Dannenberg, hat angekündigt, in seiner Klinik keine Abtreibungen vornehmen zu lassen. Aus Gründen des Glaubens.

Eigentlich ein klarer Fall von Gewissensgebrauch. Und nicht der Rede wert. Dass es dennoch heftigen Gegenwind gibt, zeigt, wie zerbrechlich hierzulande nicht nur das Recht auf Leben ist, sondern auch das Recht auf Gewissensfreiheit. Von der Religionsfreiheit mal ganz abgesehen. Und zumindest das sollte alle Menschen, die an einer liberalen Gesellschaft ein Interesse haben, alarmieren.

Mitzuerleben, wie restriktiv die Gewissensfreiheit im öffentlichen Meinungsbild ausgelegt wird, wenn die aus ihr folgenden Entscheidungen diesem zuwiderlaufen (gerade das ist aber der Kern des Gewissensgebrauchs – wer ohnehin mit den Wölfen heult, braucht ja sein Gewissen nicht zu bemühen), ist immer wieder erschreckend und erhellend zugleich.

Entscheidend ist: Das Thema Lebensschutz ist zurück auf der Agenda. Es kann jenseits weltanschaulicher Grabenkämpfe dabei zunächst einmal darum gehen, die gesetzlich vorgeschriebene Beratung tatsächlich so zu gestalten, dass sie ihren normativ gestifteten Sinn erfüllt: dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ zu dienen (vgl. § 219 StGB). Hier scheint einiges an Verbesserungspotenzial vorhanden.

1000plus hat dazu bereits viel Gutes beigetragen. Die Einrichtung leistet Beratung und Hilfe für ungewollt Schwangere im gesamten deutschsprachigen Raum. Seit Projektstart im Jahr 2009 hat 1000plus bereits über 10.000 Frauen im Schwangerschaftskonflikt beraten und ihnen geholfen, eine Perspektive für ein Leben mit ihrem Kind zu entwickeln. Auch das sollte mal in einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden. Jetzt, wo der Lebenschutz wieder Thema wird.

(Josef Bordat)

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