Papst. Heiliger. Ohne Kreuz

26. Oktober 2017


Dass Frankreich ein Staat ist, der ideengeschichtlich seit über 200 Jahren Vorbehalte gegen religiöse Einflüsse in der Politik hegt, und diese seit über 100 Jahren auch juristisch zum Ausdruck bringt, das wissen wir. Welche Blüten dieser Laizismus manchmal trägt, ist aber immer wieder überraschend.

Da stellt eine 10000-Seelen-Gemeinde ein Denkmal auf, das den Heiligen Johannes Paul II. zeigt. Sie will damit an den Besuch des Papstes im Jahre 1996 erinnern. Sogleich regt sich der Protest um die Laizität Frankreichs besorgter Bürger gegen das Monument. Es folgt ein jahrelanger Verfahrensmarathon auf dem Rechtsweg – bis zum obersten Verwaltungsgericht der Großen Nation.

Geklagt wurde ursprünglich auf Entfernung des gesamten Denkmals, das Gericht entschied jetzt, dass lediglich ein über der Figur Johannes Pauls II. angebrachtes Kreuz entfernt werden muss – als unzulässiges „religiöses Zeichen an einem öffentlichen Ort“. Ich hoffe, diejenigen unter den 10000 Seelen, die in den letzten Jahren im Schatten des Kreuzes mehr litten als lebten, finden jetzt wieder Schlaf.

Obgleich die Kläger sich nur teilweise durchsetzen konnten. Sie wollten ja auch keine Figur Johannes Pauls II. auf dem laizistischen Grund und Boden Frankreichs. Dass ein Heiliger der Katholischen Kirche „an einem öffentlichen Ort“ heute nicht mehr als „religiöses Zeichen“ wahrgenommen wird, ist in der Tat etwas enttäuschend.

(Josef Bordat)