Gott im Diskurs. Zum Status des religiösen Arguments

24. November 2014


Egal ob Familienmodelle, Bildungspläne oder Sterbehilfe, ob Flüchtlingsdramen, Waffenlieferungen oder Energiepolitik: in die politischen Debatten mischen sich religiöse Haltungen und Argumente, die aus dem Glauben an Gott gewonnen werden. Interessant ist dabei immer wieder, durch bloße Lektüre von Kommentarbereichen festzustellen, wie im Internet mit religiös fundierten Positionen umgegangen wird, gerade auch im Kontrast zum Umgang mit (angeblich) „wissenschaftlich“ basierten Meinungen.

Wer „Wissenschaft“ und „Atheismus“ als argumentationstheoretische Metaebenen für sich in Anspruch nimmt, ist – unabhängig vom Inhalt des Vorgetragenen – schon so unantastbar, dass kaum jemand Einspruch zu erheben wagt. Dem Religiösen wird unterdessen unterstellt, mit seiner Position die Position des Nicht-Religiösen für ungültig zu erklären, seine Meinung dem Anderen aufzwingen zu wollen.

Das stimmt ja in gewisser Hinsicht auch. Aber stimmt eben auch umgekehrt. Umgekehrt wird dies aber nie so gesehen: Dass eine Position, die dem christlichen Glauben zuwiderläuft, die Position des gläubigen Christen aufhebt, dass dem Christen also dann, wenn er seine Position nicht durchsetzen kann, ebenfalls etwas aufgezwungen wird.

Die regelmäßig anzutreffende Meinung, der Christ könne das Thema ja für sich persönlich anders handhaben, ist sehr kurzsichtig, soweit eben auch der Christ durch allgemeine Auflagen verpflichtet ist, an der unchristlichen Regelung des Themas mitzuwirken, wenn auch nur mittelbar. Der Einkommens- oder der Mehrwertsteuer etwa kann sich der Christ, der in Deutschland lebt und arbeitet, nicht entziehen, und wenn mit seinen Steuern Unchristliches finanziert wird, entsteht zweifellos ein Konflikt, bei dem der Staat, der die fragliche Regelung vornimmt, dem christlichen Bürger eine mittelbare Mitwirkung (z.B. an Abtreibungen und Waffenlieferungen) aufzwingt.

Das gilt natürlich auch, wenn ein passionierter Fahrradfahrer den Ausbau von Autobahnen finanzieren soll. Und genau deswegen darf er auch als passionierter Fahrradfahrer gegen den Ausbau von Autobahnen argumentieren. Wenn aber ein Bürger in seiner Religiosität von einer möglichen Regelung betroffen ist, wird so getan, als habe dieser Vorbehalt in der Debatte keinen Platz.

Dies geschieht entweder ganz offen durch den Verweis auf die Subjektivität des Glaubens (die erstens nicht gegeben ist, da der Einzelne, so er Christ ist, ja einer Gemeinschaft angehört, in der zwar nicht alle einer Meinung sind, die aber über verbindliche Grundsätze verfügt, und die zweitens sonst ja auch gilt, etwa auch für passionierte Fahrradfahrer, soweit ein Mensch eben immer nur seine Meinung vertreten kann) oder indirekt durch Desavouierung der Diskursfähigkeit, also: Verspottung der Grundhaltung (und damit des Konflikts) als unzeitgemäß, moralisch verkommen oder intellektuell unredlich.

Das wiederum gilt ohne weiteres. Es wird insoweit begründungsfrei gestellt, als es von der Mehrheit der Diskutanten stillschweigend mitgetragen wird. Angesichts der Tatsache, dass gerade im Internet eher religionskritische (um es mal so zu sagen) Menschen tonangebend sind (dazu gibt es verschiedene Untersuchungen), ist die nötige Mehrheit garantiert. Um diese Garantie nicht zu gefährden, wird der Ausschluss oft mehrfach wiederholt: Unterschiedliche (?) Debattenteilnehmer weisen in oft identischer Diktion eine religiöse Haltung zurück, insoweit sie eben religiös (und damit für sie nicht verbindlich) ist. Religiöse Argumente können so bequem zurückgedrängt werden.

Mehr noch: Verbindet ein Diskutant säkulare und religiöse Argumente oder gibt er nach dem Vortrag säkularer Argumente auch nur beiläufig zu verstehen, dass er religiös ist und sich die säkulare Argumentation mit seinem Glauben deckt, so gehen Kommentare, die sich kritisch mit der Position des Diskutanten auseinandersetzen, vor allem auf dessen Religiosität ein, um die Argumentation insgesamt zu entkräften.

Nicht nur der Status des religiösen Arguments steht also in Frage, sondern auch der des Arguments Religiöser. Spätestens hier beginnt die offene, weitgehend jedoch geduldete Diskriminierung, obgleich sicherlich auch explizit religiöse Argumente, insoweit sie legitime Haltungen begründen, in der Debatte einen Platz haben, schon deshalb, weil sie Aspekte menschlicher Erfahrung betonen, die für eine Gesellschaft, in der die Mehrheit (immer noch!) einer Religionsgemeinschaft angehört, wichtig sind.

Doch die Beobachtung, dass man den Status aller, auch der dezidiert säkularen Argumente, gefährdet, wenn man zugibt, an Gott zu glauben, führt zu Selbstzensur religiöser Debattenteilnehmer und damit zu einer weiteren Verdrängung des Religionsbezugs aus dem Diskurs. Am Ende stellt dann die schamlos offene religiöse Position das dar, was ihr bereits jetzt unterstellt wird: eine skurrile Minderheitenposition zu sein. Die Schweigespirale ist an ihr Ende gelangt, an dem das Verschwiegene der Dynamik ihrer beschleunigten Drehung folgend weit aus dem Raum des Sagbaren hinausgeschleudert wird.

(Josef Bordat)

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