Zwergenweitwurf. Oder: Das heteronomistische Dignitätskonzept

14. August 2015


Oft werden Dinge, von denen eine Mehrheit der Meinung ist, sie widersprächen der Menschenwürde, von derselben Mehrheit für den Fall geduldet, dass sie, also: die Dinge, freiwillig geschehen. Prostitution ist so ein Ding. Oder aber Zwergenweitwurf, eine Zirkusattraktion, bei der ein kleinwüchsiger Akrobat von einem starken Athleten durch die Manege geschleudert wird. Der Mensch als Lust- und Spaßobjekt. Gibt es Proteste dagegen, sind es nicht selten die Akteure, die darauf pochen, diese Dinge tun zu dürfen. Sie täten sie schließlich freiwillig.

Mir geht es jetzt zunächst nicht darum, wie freiwillig freiwillig wirklich ist, sondern erst einmal darum, die Begriffe Selbstbestimmung und Menschenwürde in ein Verhältnis zu stellen. Selbstbestimmung hebt ja aus der Sicht der Akteure den Vorbehalt der Würdeverletzung, den Außenstehende vorbringen, auf. Doch das funktioniert nur, wenn man Würde autonomistisch definiert, als etwas, das sich autonome Subjekte selber verleihen, gegenseitig zwar, aber eben ohne Bezug auf etwas Drittes, das über empirische Subjekte hinausgeht und eine Sphäre bewohnt, die für den Menschen unzugänglich ist – Kants Transzendentalsubjektivität etwa. Oder Gott.

Dann wäre es wirklich nur eine Sache zwischen Akteur und Protestler, die sich beide bloß aufeinander, nicht auf ein Drittes beziehen könnten. Dann hätte der Akteur gewonnen, denn einander den größtmöglichen Handlungsspielraum zu gewähren, könnte ja die autonomistische Würde wesentlich ausmachen. Und der Akteur lebt schließlich von seinem Ding. Der Protestler muss nur wegbleiben von Bordell und Zirkus.

Das ist der Diskurs um Würde ohne Kant und ohne Gott. Mit Transzendentalsubjektivität wird es etwas komplizierter. Oder mit Gott. Geht man also von einem heteronomistisch geprägten Würdebegriff aus, muss die Selbstbestimmung enden, bevor sie die Würde berührt. Normativ, aber eben auch ontisch: die Würde wird nicht nur moralisch unverfügbar gehalten, sondern sie ist – etwa als Geschenk Gottes gedacht – gar nicht in der Reichweite des Menschen. Das Selbst, das sich bestimmt, ist eingebettet in die Würde, aber die Würde geht weiter, über das Selbst hinaus, entzieht sich einer letztgültigen Bestimmung.

Insoweit kann man – mit der heteronomistischen Würdekonzeption – nicht wollen, dass man Dinge tut, die die eigene Würde verletzen, ja, man kann gar nicht von freiwilligen Würdeverletzungen reden. Wer etwa an Gott glaubt, für den sind Freiheit und Wille nie auf die Verletzung der Würde ausgerichtet, auch nicht auf die Verletzung der eigenen Würde. So etwas verbietet sich von vorne herein. Wenn es durch einen Christen zur Verletzung der Menschenwürde kommt, dann ist das – in seinem christlichen Bewusstsein – eine Sünde. Und Sünden begeht kein Christ freiwillig, soweit er eben Freiheit und Wille als Christ realisiert. Der Glaube an Gott, die Freiwilligkeit der Handlung und die Würdeverletzung durch die Handlung – maximal zwei dieser Umstände passen gleichzeitig zusammen.

Wir können also nicht von freiwilligen Würdeverletzungen reden. Wenn wir an Gott glauben. Wenn nicht, dann schon. Dann können wir sagen: „Lass sie doch, ist doch ihre Sache!“ Denn dann ist Würde (einschließlich ihrer Verletzung in der eigenen Person) tatsächlich Privatsache. Dann kann niemand dem kleinwüchsigen Akrobaten ins Handwerk pfuschen. Oder der Prostituierten.

Aber: Der Staat hat über sein Rechtssystem die heteronomistische Bestimmung der Würde übernommen und wacht nun stellvertretend über deren Achtung und Schutz. Er macht sich das zur vornehmsten Aufgabe, zu seinem höchsten Ziel, ja, zu seinem eigentlichen Zweck. Dazu gehört dann auch, die Menschen vor sich zu schützen, auf dass die Achtung vor dem Menschen an sich nicht verloren gehe. Das kann man Paternalismus nennen, aber es erklärt sich eben aus der Annahme, dass es eine Verantwortung des Menschen nicht nur voreinander, sondern auch vor Gott gibt, vor etwas Höherem, Überzeitlichem.

Wenn wir daran festhalten wollen, können wir nicht alles dulden, was Menschen mit sich selber machen, wenn sie dies auch freiwillig tun. Es verletzt in bestimmten Fällen – mit Kant gesprochen – die „Menschheit“ in der Person, es verstößt gegen das allgemeine Moralgesetz. Und diese Konflikte gehen uns alle etwas an. Somit verletzt das gegen die Moral gerichtete Tun eines Menschen in den genannten Fällen von Würdeverletzung – Prostitution oder Zwergenweitwurf – alle Menschen.

(Josef Bordat)

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