Geld. Und nochmal Geld

23. Juni 2016


Ich bin aus mir unerfindlichen Gründen in allerhand Verteilern und erhalte daher jede Menge Post. So bin ich auch im Verteiler der Humanistischen Union (HU), die mich einlädt, an einer Veranstaltung zum Lieblingsthema aller Humanisten teilzunehmen: kognitive Dissonanz aushalten. Sprich: Geld vom Staat kassieren, um sich auf damit finanzierten Veranstaltungen über Konkurrenzunternehmen zu echauffieren, die Geld vom Staat kassieren. Also: Es geht um „die Kirche“ und ihre „Privilegien“. Sie haben es bereits gemerkt.

Was hält die Politik davon ab, so fragt die HU zwischen den Zeilen der Einladungsmail, in Bezug auf die beiden großen Kirchen geltendes Verfassungsrecht umzusetzen? Diese Frage beinhaltet einen verhältnismäßig schwerwiegenden Vorwurf, nämlich den, dass Verfassungsorgane wie der Deutsche Bundestag seit Jahrzehnten permanent gegen die Verfassung verstoßen. Also, wie kann das sein? Oder: Was hält sie ab?

Vielleicht zunächst einmal die Tatsache, dass sich die humanistische Forderung nach Auflösung aller Beziehungen von Staat und Kirche auf alles Mögliche stützen mag, aber nicht auf geltendes Verfassungsrecht. Als Basis für diese Forderung ist das, was das BVG über das Verhältnis von Staat und Kirche bisher ausgesagt hat, nämlich vor allem eines: untauglich.

Es könnte demnach zumindest sein, dass man im Rücken der Umsetzungsforderung Äpfel mit Birnen gleichgesetzt hat. Der Verdacht erhärtet sich, wenn man auf einschlägige BVG-Urteile schaut. Das BVG wird in der Einladung mit einem Spruch aus 1965 zitiert, der drei Dinge enthält: 1. die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates. 2. die Tatsache, dass es in Deutschland keine Staatskirche gibt und geben soll. 3. die Ermahnung, der Staat möge keine Religionsgemeinschaft bevorzugen, um keinem Bekenntnis einen Vorrang einzuräumen.

Fangen wir mit Punkt 3 an. In Verbindung mit 1 und 2 bedeutet das: Der Staat darf keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft in ihrer Eigenschaft als Glaubens- und Bekenntnisgemeinschaft fördern, um keinen religiösen Glauben, kein weltanschauliches Bekenntnis zu favorisieren oder gar verpflichtend zu machen. Frage: Tut der Staat dies? Mit den Kirchen? Geht es bei den Zahlungsleistungen darum, dass Deutschland die Inhalte des christlichen Glaubens gefördert wissen will, jeweils in katholischer oder protestantischer Prägung? Oder geht es um ganz andere Dinge, wie Entschädigungen, Serviceleistungen (gegen Bezahlung), Förderung von Leistungen im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips? Einfach mal gucken, was der Staat den Kirchen aus welchen Gründen überweist. Dann ist man schlauer.

Punkt 2 ist am einfachsten abzuhandelt: Es gibt in Deutschland keine Staatskirche. Und das ist auch gut so. Die Idee einer Staatskirche beträfe ohnehin nur die Evangelische Kirche in Deutschland; nur die Landeskirchen kämen als „Staatskirchen“ in Frage. Die Katholische Kirche hingegen ist Weltkirche, nicht Staatskirche.

Schließlich Punkt 1. Ja, der Staat muss in Glaubensfragen neutral sein. Und er ist es auch, in Sachen religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse. Niemand muss katholisch sein, um Kanzlerin zu werden. Lehrer müssen keine Atheisten sein, Finanzbeamte keine Hindus. Es ist dem Staat schnuppe, was seine Diener sind, solange sie dem Staat dienen. Das heißt: Sie müssen zum Grundgesetz (einschließlich der darin verbrieften Glaubens-, Gewissen- und Religionsfreiheit) „Ja“ sagen, nicht jedoch zu einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis.

Aber: Das bedeutet nicht, dass der Staat wertneutral sein muss. Das ginge gar nicht. Er vertritt über seine Organe immer Werte, nicht zuletzt die des Grundgesetzes. Daher kann er Initiativen fördern, die diese Wertvorstellungen teilen. Dazu können auch Religionsgemeinschaften gehören. Er kann sich aber auch aus der Förderung zurückziehen. Dann aber richtig, mit Wirkung auf alle Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften. Und das kann keiner wollen. Am wenigsten die Humanisten.

(Josef Bordat)

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