Kirche und Staat

20. August 2017


Die Balance zwischen geistlicher und weltlicher Macht konnte im frühmittelalterlichen Europa über Jahrhunderte aufrecht erhalten werden. Im 5. Jahrhundert formulierte Papst Gelasius I. dazu die Zwei-Gewalten-Lehre, welche die weltliche Herrschaft des Kaisers, das regnum, und die geistliche Herrschaft des Papstes, das sacerdotium, auf eine Ebene stellte und dies mit zwei Schwertern symbolisierte: Dem gladius materialis für die weltliche Gewalt und dem gladius spiritualis für die geistliche Gewalt. Dabei erscheinen beide Herrschaftsformen als Teile des einen Corpus Christi, wobei das regnum dem Körper und das sacerdotium der Seele entsprechen sollte. Im Ergebnis steht eine harmonische Koexistenz von Kirche und Staat.

Als dann im Investiturstreit, in dem es eigentlich darum ging, wer Bischöfe und Äbte in ihr Amt einsetzen durfte, Papst Gregor VII. triumphiert hatte und Kaiser Heinrich IV. im Büßerhemd den Gang nach Canossa antreten musste (1077), war die hierokratische Stellung der Kirche zementiert. Zur Hierokratie entwickelte sich im Hochmittelalter eine theologische Lehre, die ekklesiologische und soteriologische Aspekte verband. Ein wichtiger Vertreter dieser Lehre war der Heilige des heutigen Tages: Bernhard von Clairvaux, Gründer des Zisterzienserordens.

Die Hierokraten begründeten den Vorrang der geistlichen Gewalt theologisch damit, dass sie davon ausgingen, der Corpus Christi, also die Gesamtheit der Gläubigen, bestünde aus zwei Ständen, dem des Klerus und dem der Laien. Wie die Kirche unter dem Haupte Christi stehe, so stehe nun jeder dieser Stände unter seinem Haupt, der Stand des Klerus unter dem Papst und der Stand der Laien unter dem Kaiser. Beide Stände erfüllen die ihnen spezifisch obliegenden Aufgaben, wobei sie in ihrer Einheit in Christus von der Gewalt gelenkt werden sollen, die einen stärkeren Bezug zum Oberhaupt aller, also zu Christus, hat.

Zwei weitere Aspekte sprechen nach Ansicht der Hierokraten für ein Primat der geistlichen Gewalt: Erstens sei diese früher da gewesen als die weltliche, da Gott zunächst das Priestertum und dann die Königsherrschaft eingeführt hatte, zweitens sei die Notwendigkeit weltlicher Herrschaft eine Folge der Erbsünde, so dass es der Vermittlung, Segnung und Einsetzung durch die Kirche bedarf, damit weltliche Herrscher legitimiert sind. Bernhard von Clairvaux bemüht sich zudem, eine soteriologische Umdeutung des Zwei Schwerter-Prinzips zugunsten des Papstes zu erwirken, indem er Lukas 22, 38 („Herr, hier sind zwei Schwerter.“ – „Genug davon!“) als Hinweis darauf deutet, der Kirche stünden beide Gewalten zu, die weltliche und die geistliche – nur dies sei „genug“.

Bernhards Position ist historisch. Und das ist gut so. Denn einige gelungene Beispiele hierokratischer Ordnung (etwa der „Jesuitenstaat“ in Paraguay), dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kirche immer dann, wenn sie in die Rolle des weltlichen Regenten schlüpfte (im frühen Mittelalter tat sie dies gezwungenermaßen, weil es in Europa zu dieser Zeit keine andere stabile Institution von Bedeutung gab), gezwungen war, nach den Regeln der Welt zu spielen, was bedeutet, in Krieg und Ausbeutung verwickelt zu werden und damit den Weg der Nachfolge Christi zu verlassen. Das bedeutet freilich nicht, dass die Kirche keine Beiträge zu einer guten Gesellschaft leisten kann. Sie muss es vielmehr, nämlich dort, wo sie – in der Nachfolge Christi stehend – den Staat in eine falsche Richtung gehen sieht. Zwischen dem Anspruch auf absolute Herrschaft und dem Rückzug ins Ritual liegt ein weites Feld voller Einwirkungsmöglichkeiten.

(Josef Bordat)