Ein kirchenrechtlicher Akt der Barmherzigkeit

1. September 2015


Papst Franziskus vereinfacht zum Heiligen Jahr das Verfahren beim Sakrament der Versöhnung im Falle schwerer Sünden wie Abtreibung, ohne die Schwere der Verfehlung in Zweifel zu ziehen. Einige verstehen das falsch.

Am 19. September ist der Marsch für das Leben. In diesem Jahr geht er den parlamentarischen Debatten über unterschiedliche Gesetzentwürfe zur Neuregelung des Thema Aktive Sterbehilfe auf der einen und der Weltbischofssynode über Fragen von Ehe, Familie und Sexualität im Vatikan auf der anderen Seite unmittelbar voraus. Begleitet wird er in diesem Jahr auch von Papst Franziskus, der sich auf der einen Seite klar hinter die Anliegen der Veranstalter stellt und den Marsch für das Leben im letzten Jahr mit herzlichen Worten grüßte und den diesjährigen auch vehement unterstützt, der jedoch auf der anderen Seite mit seinem Vorstoß zur vereinfachten kirchenrechtlichen Regelung in Sachen Sakrament der Versöhnung, in dem eine Abtreibung gebeichtet wird, für die Dauer des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit ein irritierendes Zeichen setzt.

Ich meine nicht die Irritation, die nun in der Presse erzeugt wird, die mit geschickt gewählten Überschriften suggeriert, normalerweise gäbe es in der Katholischen Kirche überhaupt keine Gnade für Frauen und der nette Papst aus Argentinien öffne ihnen mit seinem Vorstoß endlich ein kleines Fenster der Vergebungsbereitschaft. Das ist natürlich Unsinn. Der Papst weitet lediglich eine bestehende Regel aus, nicht inhaltlich, sondern verfahrenstechnisch. Mehr Menschen dürfen sie anwenden. Das ist so, als wenn die Post beschließt, bestimmte Schreibwarenläden mit dem Verkauf von Briefmarken zu autorisieren. Dadurch ändert sich am Porto nichts. Mehr noch: Rechnung bleibt Rechnung, Liebesbrief bleibt Liebesbrief.

Es geht auch nicht darum, ob einer Person überhaupt vergeben wird oder nicht (die Vergebung geschieht durch die Gnade Gottes), sondern darum, wer die sakramentale Handlung der Lossprechung im Namen Gottes vollziehen darf. Normalerweise darf die Absolution im Rahmen des Sakraments der Versöhnung im Falle schwerer Sünden wie Abtreibung nur von einem Bischof oder einem von diesem dafür beauftragten Priester erteilt werden (so, wie auch das Sakrament der Firmung von einem Bischof oder einem dafür beauftragten Priester gespendet wird). Im Heiligen Jahr darf nun jeder Priester die Lossprechung vornehmen. Für Deutschland ändert sich dabei nichts, da für deutsche Priester die Heilige-Jahr-Sonderregelung generell gilt. Wir hätten – auch wenn das mal wieder indirekt proportional zur Aufregung hierzulande ist – vom päpstlichen Erlass in der Praxis von Buße und Beichte überhaupt nichts gemerkt.

Nein, ich meine die Irritation, die entstehen könnte, wenn man nun meint, damit sei die schwere Sündhaftigkeit der Abtreibung von höchster irdischer Stelle in Zweifel gezogen. Das ist aber nicht der Fall. Wie gesagt: Franziskus ändert nicht die moraltheologische oder kirchenrechtliche Einschätzung des Sache, er vereinfacht nur das Verfahren. Gerade Frauen in Regionen, in denen tatsächlich auf die kirchenrechtliche Besonderheit wert gelegt wird, bleiben nach einer Abtreibung unversöhnt, nicht, weil sie ihr Tun nicht bereuten oder sonst etwas der Vergebung im Wege stünde, sondern schlicht, weil es ihnen unmöglich ist, in die nächste Bischofsstadt zu fahren, um dort zu beichten.

„Ich weiß, dass dies eine existentielle und moralische Tragödie ist. Ich bin sehr vielen Frauen begegnet, die in ihrem Herzen die Narben dieser leidvollen und schmerzhaften Entscheidung trugen“, schreibt Franziskus in seinem Brief, der den Erlass enthält, über die Abtreibung und ihre Folgen für die Frauen. Diesen Frauen mit Gott und mit sich den Neuanfang zu ermöglichen, ist in der Tat ein Gebot der Barmherzigkeit. Zugleich ist der Hinweis auf die Schwere der Verfehlung ebenfalls ein solches Gebot der Barmherzigkeit: für das ungeborene Kind, um das es geht, aber auch für die Würde des Menschen, die mit jedem Leben, das erlischt, mitbetroffen ist, weil ihre Achtung und ihr Schutz vernachlässigt wurden.

(Josef Bordat)

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