Ja, kann denn die Kirche nicht einfach mal barmherziger sein?

28. Oktober 2015


Woher nimmt die Kirche eigentlich das Recht, Menschen von den Sakramenten auszuschließen? Zum Beispiel wiederverheiratete Geschiedene. Hat sie dazu überhaupt ein Recht? Klare Antwort: Nein! Nach herrschender theologischer Auffassung hat sie dazu nicht das Recht, sondern die Pflicht. Sakramente sind keine Ansprüche des Menschen, sondern Geschenke Gottes, die die Kirche nur verwaltet, nicht gestaltet. Es ist eine theologische Frage, ob es Gründe geben kann, an der bestehenden Auffassung etwas zu ändern oder nicht, keine sozialpsychologische oder demographische.

Diese Pflicht hat Eingang gefunden ins Kirchenrecht. Sie liegt also in normativer Form dem Handeln der Kirche zugrunde. Und hier beginnt es spannend zu werden, soweit es um die theologische Auseinandersetzung in der Kirche geht, die sich getragen wissen sollte von einem Grundsatz, den Papst Franziskus formulierte: „Die erste Pflicht der Kirche ist nicht Strafen zu verhängen, sondern die Barmherzigkeit Gottes zu verkünden, zur Umkehr aufzurufen und alle Menschen zum Heil zu führen“. Das schließt unmittelbar ein, das Kirchenrecht dem Geiste, nicht dem Buchstaben nach auszulegen.

Das Verhältnis von Gesetz und Gnade ist kein einfaches. Wir müssen auf beides schauen. Erst, wenn wir ernsthaft in beide Richtungen geschaut haben, können wir urteilen, ob etwas (un)barmherzig ist. Entscheidend ist, Gesetz und Gnade nicht als schroffe Gegensätze zu verstehen, sondern als aufeinander bezogene Wegweiser zum Heil. Als Hilfestellungen für die Umkehr. Das heißt: Zum einen gibt es die Gebote aus Gnade (und nicht aus Gründen der Gängelung), zum anderen klammert die Auslegung des Gebots in Gnade die (scheinbar) auseinanderstrebenden Richtungen.

Der entscheidende Wendepunkt in der Ethik Jesu ist demgemäß nicht die Geltung des Gesetzes (das bleibt – aus Gnade), sondern die Auslegung des geltenden Gesetzes in Gnade (das ist neu). Es steht bei der Auslegung eines Gesetzes – und das erkannte Jesus – immer Barmherzigkeit gegen Buchstabentreue. Die Barmherzigkeit überwiegt bei Ihm, weil sie nach dem Willen Gottes überwiegt, der ein Gott der Liebe ist. Das begründet die Spannung zwischen Ihm und den Pharisäern, die Jesus oft für ihren inhaltsleeren Formalismus gerügt hat. Ein prägnantes Beispiel dafür findet sich im Johannesevangelium, in der Begegnung Jesu mit der Ehebrecherin (Joh 8, 1-11).

Man muss dazu wissen, dass es Jesus mit dem Verbot des Ehebruchs sehr ernst ist. Es ist auch in Seinen Augen keineswegs eine Bagatelle, die schon wegen Geringfügigkeit straffrei bleiben muss. Vielmehr verschärft Er in gewisser Weise das Gesetz des Mose an diesem Punkt: „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen“ (Mt 5, 27-28).

Diese Verschärfung ist zugleich eine sehr lebensnahe Warnung nach dem Motto „Wehret den Anfängen!“ Jesus betrachtet die Tat auf der intentionalistischen Ebene („im Herzen“) und führt sie auf ihren eigentlichen Beginn zurück. In der Tat ist nicht der vollzogene Geschlechtsverkehr das eigentliche Problem, sondern der Wille, die Absicht, die zu ihm führt. Der lüsterne Blick ist der erste Schritt ins Verderben. Hier gilt es anzusetzen, bei der Einstellung, der Haltung. Jesus spricht hier in einer psychologischen Klugheit, die an Klarheit und Wahrheit das mosaische Gesetz weit übertrifft.

Für Jesus ist die Ehe ein hohes, kostbares Gut, so hoch und so kostbar, das nichts sie gefährden soll. Jesus wendet sich denn auch nicht gegen das Gesetz des Mose, das die Ehe ebenfalls schützen will, sondern gegen die Selbstgerechtigkeit derer, die es unbedingt in aller Härte anwenden wollen, für die die Strafe an sich im Vordergrund steht, nicht die liebevolle Warnung, die mit dem Gesetz verbunden ist. Sie sind ohne Gnade – „hartnäckig“, wie Johannes schreibt (Joh 8, 7).

Also: Das Gesetz gilt und Steinigungen fallen auch nicht prima facie aus, doch beides wird in Beziehung gestellt zur Richter-Attitüde der Pharisäer und der Fehlbarkeit („Sündhaftigkeit“) des Menschen. Jesus geht es um die strengen Bedingungen, unter denen überhaupt nur an eine Anwendung des Gesetzes gedacht werden kann: „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als erster einen Stein auf sie“ (Joh 8, 7). Wir sind alle Sünder, diese Einsicht wächst mit der Lebenserfahrung („Als sie seine Antwort gehört hatten, ging einer nach dem anderen fort, zuerst die Ältesten“, Joh 8, 8). Wir sollten also nicht in einer absoluten Weise richten – und was könnte absoluter sein als die Todesstrafe.

Das Richten und Strafen ist allein Gottes Sache. Jesus geht mit der menschlichen Hybris ins Gericht, in letztgültiger Weise über Menschen urteilen zu können. Er sprengt die engen Grenzen der Rechtsnorm-Rechtsfolge-Logik, die eine menschliche Denkweise kennzeichnet, in der es nicht mehr um „gut“ und „böse“ geht, sondern nur noch um „strafbar“, die daher nicht auszubrechen imstande ist aus dem Konnex von Schuld und Strafe, von Vergehen und Verurteilen – und in der Vergeben keine Rolle spielt.

Im Ergebnis steht: Das Gesetz bleibt – Ehebruch bleibt Ehebruch –, aber es siegt die Barmherzigkeit, weil das Gesetz in Gnade ausgelegt wird. Die Ehebrecherin wird als Sünderin nicht verurteilt (Joh 8, 11), wohl aber der Ehebruch als Sünde. So deutet Christus nach dem Gnadenerweis wieder zurück auf das Vergehen: „Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!“ (Joh 8, 11). Damit bestärkt er das Gesetz, das jene Sünde verhindern soll, und zwar aus Gnade. Die Ehebrecherin erhält ihre Bewährungschance – nicht gegen das Gesetz, sondern mit dem Gesetz.

Das ist die Maßgabe der theologischen Auseinandersetzung. Billiger kommen wir nicht weg – in keine der beiden Richtungen. Das Gesetz bleibt – aus Gnade. Das Gesetz gilt – in Gnade. Es ist zu prüfen (theologisch, nicht durch Meinungsumfragen unter Nicht-Katholiken), ob und inwieweit Umstände vorliegen, unter denen um Gottes und um des Menschen willen auf die buchstabengetreue Anwendung von Normen verzichtet werden kann (und dann auch soll), um dem Geist des Gesetzes Raum zu geben – dem Geist der Liebe. Es ist sorgfältig zu prüfen – aus Gnade und in Gnade.

(Josef Bordat)

Kommentare sind geschlossen.