Vor einer Woche hat der Deutsche Bundestag die „Ehe für alle“ beschlossen. Mittlerweile gibt es dazu zahlreiche Kommentare, einschließlich der Überlegung, das Bundesverfassungsgericht in der Sache anzurufen, also eine abstrakte Normenkontrollklage zu erheben. Das könnte etwa eine Landerregierung tun. Diejenige Bayerns prüft bereits die Chancen einer solchen Klage.

Aus den Kommentaren stechen einige hervor, die abseits des medialen Stroms interessante Perspektiven eröffnen.

Etwa Markus Kremsers Aufsatz „Keine Ehe für niemand“, in dem er begründet, „warum der Staat die Ehe abschaffen muss“. Durchaus bedenkenswerte Gedanken, die in ihrer Radikalität bestechen.

Abgeschafft sieht Peter Winnemöller unterdessen Artikel 5 und 6 GG. In seinem Beitrag „Ein schwarzer Tag“ vertritt er die Auffassung, dass mit der Entscheidung des Parlaments zur „Ehe für alle“ der verfassungsrechtliche Schutz „allen Eheleuten gestohlen“ wurde. Auch die Meinungsfreiheit sieht er in Gefahr – durch das ebenfalls am vergangenen Freitag verabschiedete „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“.

Schwester Barbara Offermann wundert sich unterdessen. Darüber, wie sich der Schutzgegenstand des Artikel 6 GG verändert hat und darüber, wie im Zuge der Debatte die Kinder instrumentalisiert werden. Lesenswerte Beiträge der Dominikanerin.

In den Augen Andreas Püttmanns wäre man in Sachen Ehe „besser beim Status quo geblieben“, wie er in einem (leider nicht frei zugänglichen) Text für Idea begründet. Das denke ich auch, insbesondere deshalb, weil ich die „neue Idee der Familie“ hinter der „Ehe für alle“ für höchst problematisch halte.

Dass meine Befürchtung hinsichtlich möglicher Weiterungen, etwa hin zur Leihmutterschaft, kein „grober Unfug“, kein „Quatsch“, „kein „Schwachsinn“, „Blödsinn“ oder ähnliches ist (so diverse Reaktionen aus der vergangenen Woche), sondern längst von der Realität überholt wurde, zeigt ein Vorstoß der FDP, den David Berger dokumentiert.

Darin wird die „Forderung nach Legitimierung der Leihmutterschaft“ ebenso erhoben wie die Anerkennung der „Mehrelternschaft“. An einige Formulierungen muss man sich dabei erst einmal gewöhnen, etwa an die Rede von der „Stärkung der Ehegattin der Mutter“ (gemeint ist die Lebenspartnerin einer lesbischen Frau, die für ein schwules Paar ein Kind austrägt) in einem „modernen Familienrecht“. Und das liegt schon lange in der Schublade, die am vergangenen Freitag geöffnet wurde.

(Josef Bordat)