Kritik und Fazit. Eine Bewertung der Facebook-Beschwerde

14. November 2011


Bis heute habe ich noch keine Antwort von Facebook auf meine Beschwerde erhalten. Es ist davon auszugehen, dass das Interesse seitens Facebook an der Sache nicht so groß ist, als dass man meinte, die Beschwerde beantworten zu müssen. Offenbar wurden aber einige Bilder von der fraglichen Seite genommen. Inwieweit das auf eine Intervention der Facebook-Verwaltung zurückgeht, von den Betreibern der Seite selbst vorgenommen wurde oder andere (etwa technische) Gründe hat, kann ich nicht sagen. Mittlerweile konnte ich mir auch über die Stellungnahmen zu der Beschwerde einen Überblick verschaffen. Neben vielen positiven Kommentaren gab es auch einige kritische; auf ein paar dieser Kommentare bin ich ja schon in einem Beitrag eingegangen.

Nun möchte ich weitere Kritikpunkte analysieren.

Kritisiert wurde zum einen die Analogie von Christenverfolgung einerseits und Holocaust andererseits. Dazu möchte ich sagen: Mir ging es nicht um eine Gleichsetzung der Phänomene, weil sie nicht gleichzusetzen sind. Mir ging es allein darum, anhand der Analogisierung zu zeigen, dass man bei anderen Religionsgemeinschaften (zu Recht oder zu Unrecht, das sei mal dahingestellt) viel früher eine Grenze zu ziehen bereit ist, obgleich die aktuelle Gefahrenlage diese Differenzierung nicht rechtfertigt. Es ist ja traurig genug, dass man angesichts der Darstellung einer Entwürdigung und Vernichtung von Christen (ich beziehe mich auf das „Mülltonnenbild“) überhaupt noch Analogien zur Entwürdigung und Vernichtung der Juden in der Geschichte herstellen muss, um das Problem zu verdeutlichen, dass also eine affirmative Haltung gegenüber der Entwürdigung und Vernichtung von Christen für sich genommen gar kein Problem darstellt. Dass einige Menschen es vorziehen, die Analogie schärfer zu attackieren als das Bild, zeigt mir, dass dieses für einige, solange es dabei eben nicht um Juden geht, wohl tatsächlich kein Problem ist. Zumindest kein großes.

Kritisiert wurde zum anderen, dass es weiterhin möglich sein muss, sich über Christen lustig zu machen, weil und insoweit man ihren Glauben „lächerlich“ findet. Nun, auch darum ging es mir nicht. Selbstverständlich hat jede und jeder das Recht, meinen Glauben „lächerlich“ zu finden und dies auch zu äußern, solange sie oder er mir nicht Existenzrecht und Menschenwürde abspricht – wozu dann auch gehört, diesen „lächerlichen Glauben“ zu haben, den Alltag daran auszurichten und auch in letzter Konsequenz danach zu leben. Es geht in dem „Mülltonnenbild“ aber nicht um die „Lächerlichkeit des Christentums“, sondern um die „Beseitigung der Christenheit“, und zwar als „Müll“ – also billiger- und gerechterweise, denn was sonst sollte man mit Müll wohl anfangen! Diese Differenz sollten gerade jene gut erkennen können, die vorgeben, den Humanismus nebst Menschenrechten quasi exklusiv zu vertreten.

Im Rahmen der Analyse unbeachtet, aber nicht unerwähnt möchte ich diejenigen Stimmen sein lassen, die grundsätzlich bezweifelten, dass eine solche Beschwerde gerechtfertigt sei, weil der Hass auf Christen nebst der Gewalt in symbolischer und physischer Form nur eine logische Konsequenz der vielfältigen Verfehlungen von Christen im Laufe der letzten 2000 Jahre sei – und man könne sich kaum über jene beschweren, soweit man diese nicht leugnen kann. Abgesehen von der inhaltlich fragwürdigen Bezugnahme (Was hat das eine – z. B. die Hexenverfolgung vor 400 Jahren – mit dem anderen – also der Christenverfolgung heute – zu tun?) ist diese Position methodisch nicht auf der Höhe der juristischen und ethischen Diskurse: Das Talionsprinzip („Wie Du mir, so ich Dir!“) ist heute nicht mehr Bestandteil einer seriösen Argumentation zu Recht und Moral. Insoweit kann ich diese Art von Kritik vernachlässigen, erwähnen wollte ich sie trotzdem.

Wie könnte nun ein Fazit aussehen, das die allgemeine Frage nach den Grenzen der Meinungsfreiheit nicht umgeht – ohne nun gleich ein juristisches und rechtsphilosophisches Fass ohne Boden aufzumachen? Ich hatte dazu ja schon einmal einige Gedanken formuliert. Nun geht es mir um den Anspruch, ein vermeintliches Recht auf Verspottung des (christlichen) Glaubens zu haben. Ich werde zwar nie ganz verstehen (können), warum das nun so verflixt wichtig ist und warum gerade jene, die vorgeben, nicht an Gott zu glauben, so untröstlich sind, schränkt man ihr vermeintliches Recht ein, sich über eben jenen Gott herablassend zu äußern, aber offenbar trifft eine Einschränkung dieses Rechts den Nerv der Zeit, in der sich Freiheit längst in Frechheit erschöpft und jene noch so hirnrissige Aktion bejubelt wird, so sie denn nur „mutig“ genug ist, also wenn dabei z. B. behauptet wird, der Papst sei „menschenverachtend“. Oder so etwas.

Es ist klar, dass Spott beleidigend wirkt und es daher kein Recht auf Beleidigung geben kann, weil das dem Recht entspräche, anderen Menschen Leid zuzufügen. Das geht rechtlich und moralisch nicht. Doch betrachten wir es einmal aus theologischer Sicht. Dann könnte man doch sagen, man solle als Christ zwar das Leid nicht suchen, aber doch aushalten, ertragen, erdulden – tolerare. Eine Rückmeldung ging unter Hinweis auf Matthäus 5, 11-12 in exakt diese Richtung.

Ich denke, aus theologischer Sicht kann man sagen: Soweit der Christ als Christ verspottet wird, sollte ihn der Spott im Glauben stärken, denn Spott musste ja der Herr selbst auch erleiden. Damit bekommt die Nachfolge als perpetuierter dezisionistischer Akt – Jeden Tag muss sich der Christ neu für Jesus Christus entscheiden! – eine Dimension der Ernsthaftigkeit, die den Akteur freilich nicht erheben soll über Christen, die nicht verspottet werden, sondern die lediglich geeignet ist, seinen persönlichen Glauben zu stärken, seine Du-Beziehung zu Gott im angefochtenen, aber ungebrochenen „Ja!“ zu Jesus Christus überzeugend zu pflegen.

Übrigens haben sich die Muster des Spotts kaum verändert, immer noch wird etwa die um des Menschen frei gewählte scheinbare Ohnmacht Gottes gegen Seine Allmacht auszuspielen versucht. Natürlich ist das bitter, doch aus christlicher Sicht lediglich das tragische Resultat eines Mangels an Glauben, nämlich an Auferstehungsglauben, der die Allmacht in der Ohnmacht erweist bzw. die logische Erkenntnis unterstreicht, dass Allmacht ohne Ohnmacht nicht möglich ist (oder: Heil ohne Leid, Leben ohne Tod, Auferstehung ohne Kreuzigung, Ostersonntag ohne Karfreitag). Da unterscheiden sich die Betreiber der fraglichen Facebook-Seite und die römischen Soldaten unter dem Kreuz in keiner Weise. Im Grunde kann es ja auch nur zwei Reaktionen auf die Auferstehungsbotschaft geben: Glaube oder Spott; ich kann die Indifferenten, denen schon Paulus in Athen begegnete (Apg 17, 32-34) und denen wir heute im Großraumbüro ausgesetzt sind, am allerwenigsten verstehen. – „Jesus lebt!“ Da ruft man entweder „Halleluja!“ oder man lacht sich kaputt, aber da kann man doch nicht sagen: „Mir doch egal!“

Glaube oder Spott. Beides gehört offenbar zur menschlichen Natur. Die Verspottung Gottes kann daher mit gewisser Logik als systemische Konsequenz des Naturrechts betrachtet werden. Denn wenn es dem Menschen möglich ist, aus freien Stücken Gott mit all seiner Kraft zu lieben (also eines jener Gebote Gottes zu erfüllen, deren Erfüllung ihm bereits qua Naturrecht aufgegeben ist), dann muss es auch möglich sein, Gott aus freien Stücken mit all seiner Kraft zu hassen. Ich glaube, dass der Unterschied zwischen Liebe und Hass hier unmittelbar mit der Gnade Gottes bzw. der Annahme dieser Gnade durch den Menschen (und so mit deren Wirksamkeit) zu tun hat. Hass ist das traurige Ergebnis eines Mangels an Willen zur Annahme von Gnade. Mehr nicht. Ich glaube zudem, dass der Mensch Gott nie so sehr hassen kann, dass Er aufhörte, ihn zu lieben – die Barmherzigkeit Gottes ist stets größer als jede Abneigung des Menschen. Bei aller menschlichen Freiheit zum Hass – Gott lässt sich keine Grenzen setzen in Seiner Freiheit zur Liebe.

Mag es also aus theologischer Sicht ein „Recht auf Spott“ geben (hinsichtlich der Verspottung Gottes, des Glaubens, des Christen), so hat die Blasphemie rechtliche und moralische Grenzen, die genau dort liegen, wo Existenzrecht und Menschenwürde auf dem Spiel stehen. Wird also der Christ als Mensch verspottet, dann muss man auch künftig mit meinem Einspruch rechnen, ein Einspruch, der sich ermutigt und getragen weiß von vielen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der katholischen Publizistik. Doch dann sollte nicht nur die Kirche ihre Stimme erheben oder einige katholische Blogger, sondern alle, die sich der Grundlage unserer Zivilisation verpflichtet fühlen: dem Recht des Menschen auf ein Leben in Würde. Es wäre sehr enttäuschend, bereits hierzu in unserer pluralistischen Gesellschaft keinen Konsens mehr erreichen zu können. Denn das hieße, die Differenz von Verspottung und Verfolgung nicht mehr wahrzunehmen. Und das wäre fatal.

(Josef Bordat)

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